Nr. 7015076

Fokusthema: EmpCo

Getreu dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber.“ möchten Unternehmen auf ihre Aktivitäten zur Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und zum Umweltschutz in der Werbung hinweisen. Doch wer künftig mit umweltbezogenen Aussagen werben möchte, muss die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU im Blick haben. Neben einem deutlich engeren lauterkeitsrechtlichen Rahmen, bedeutet das für Unternehmen vor allem mehr Prüf- und Dokumentationsaufwand in Marketing, Produktmanagement und Compliance.
25. September 2026 Update:

Äußerst kurzfristig hat der Bundestag am 24. September 2026 noch eine Änderung des UWG im Hinblick auf Altbestände beschlossen. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen wegen Rechtsverstößen gegen die EmpCo-Regelungen gelten. Im Rahmen der nach dem neu eingefügten § 15b UWG erforderlichen Interessensabwägung soll Folgendes zu berücksichtigen sein:

- die Schwere des Rechtsverstoßes,
- die vom Unternehmen bereits unternommenen Anstrengungen zur Herstellung der EmpCo-Konformität,
- die mit einer Beseitigung des Rechtsverstoßes verbundenen Kosten sowie
- die mit der Beseitigung des Rechtsverstoßes verbundenen Umweltbelastungen, die z. B. mit einer Vernichtung von Warenbeständen einhergehen würden.

Das bedeutet nicht, dass das Wirksamwerden der neuen EmpCo-Regelungen insgesamt aufgeschoben werden. Nur für die Altbestände soll diese besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Interessenabwägung im Einzelfall verhindern, dass Waren in Folge von Abmahnungen vernichtet werden müssen, die sich zum Stichtag 27. September 2026 schon im Verkehr befunden haben.

FAQs der Europäischen Kommission (Stand: September 2026)
Waage mit Pflanzen links und Dokumenten rechts. © KI-generiert
Grafik mit unzulässigen Werbeaussagen gemäß UWG. © KI-generiert
Verpackung mit grünem Nachhaltigkeitssiegel und Prüf‑Icons rundherum. © KI-generiert
Kosmetikprodukte mit grünen Nachhaltigkeitssymbolen und einer Lupe davor. © KI-generiert
Drei Personen sitzen in einer Einigungsstelle an einem runden Tisch. © KI-generiert
© one photo/Shutterstock
Sylvia Knöfel
Recht und Steuern
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern