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Welche Basics müssen Unternehmen beim Onlineshop beachten?
Der Onlinehandel boomt – 2024 wurden deutschlandweit knapp 90 Milliarden Euro im Onlinehandel umgesetzt. Das ergibt eine Auswertung des Handelsverbands Deutschland. Einkaufen per Mausklick ist also für viele Unternehmen ein bedeutender Teil des Geschäftsmodells. Umso wichtiger ist es, keine Fehler zu machen, denn es gibt diverse Richtlinien und Vorgaben, die bei der Erstellung eines Onlineshops beachtet werden müssen. Die entscheidenden Grundlagen erklären unsere IHK-Rechtsexperten in diesem Artikel.
- 1. Was sind aus rechtlicher Sicht die ersten Schritte bei der Eröffnung eines Onlineshops?
- 2. Was sind die typischen Fehlerquellen bei der Erstellung des Impressums?
- 3. Welche grundlegenden allgemeinen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern müssen eingehalten werden?
- 4. Wie werden Preise im Onlineshop korrekt abgebildet?
- 5. Es gibt eine E-Rechnungspflicht. Was heißt das konkret?
- 6. Sind aktuell neue Rechtsnormen geplant, die Onlinehändler in Zukunft beachten müssen?
Onlinehändler müssen sich oftmals durch einen Dschungel an Paragraphen kämpfen, um Produkte vorschriftsmäßig verkaufen zu können.
1. Was sind aus rechtlicher Sicht die ersten Schritte bei der Eröffnung eines Onlineshops?
Bevor der Unternehmer in die Umsetzungsphase startet, sollte er ein klares Bild davon haben, wer zu seinem Kundenkreis zählt – zum Beispiel Unternehmen oder Privatkunden. Denn bereits an dieser Stelle unterscheiden sich die Informationspflichten. Auch das Liefergebiet ist entscheidend, denn im Ausland gelten andere Regelungen als in Deutschland.
Nicht zuletzt sollte der Unternehmer wissen, ob produktspezifische Besonderheiten gelten, über die der Kunde zu informieren ist. Darüber hinaus sollte sich der Unternehmer die Frage stellen, ob er an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilnehmen möchte. Zusätzlich ist die Barrierefreiheit des Onlineshops zu prüfen.
Diese Vorüberlegungen sind sehr wichtig, denn nur bei Kenntnis über die bestehenden Anforderungen kann die Umsetzung reibungslos ablaufen. Ganz klassisch muss der Shop über ein Impressum und eine Datenschutzerklärung verfügen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind kein Muss, aber oftmals empfehlenswert.
2. Was sind die typischen Fehlerquellen bei der Erstellung des Impressums?
Einkaufen im Internet ist Alltag. 2024 gab jeder achte deutsche Internetnutzer zwischen 16 und 74 Jahren an, schon einmal online eingekauft zu haben.
Häufig wird noch auf § 5 TMG als Rechtsgrundlage verwiesen. Diese ist jedoch veraltet und wurde durch § 5 DDG abgelöst. Der Verweis auf eine Rechtsgrundlage ist nicht notwendig. Einzelunternehmer bezeichnen sich oftmals als Geschäftsführer. Darauf sollte verzichtet werden, denn Geschäftsführer sind die gesetzlichen Vertreter einer UG oder GmbH. Die Bezeichnung als Inhaber hingegen kann verwendet werden. Zudem hat der Einzelunternehmer seinen vollständigen Vor- und Nachnamen anzugeben. Ist der Onlinehändler mit seinem Gewerbe im Handelsregister eingetragen, so sind das Registergericht und die Registernummer konkret zu benennen. Soweit vorhanden hat der Onlinehändler seine Umsatzsteuer-Identnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Die persönliche Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
Basics beim Onlinehandel
Basics beim Onlinehandel
3. Welche grundlegenden allgemeinen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern müssen eingehalten werden?
Es gibt zahlreiche Informationspflichten, die ein Onlinehändler erfüllen muss, damit der Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen kann. Dazu gehören unter anderem Angaben:
- zum Händler
- zum Unternehmen
- zum Produkt
- zu den Preisen
- zu den Versandkosten
- zu den Widerrufsmöglichkeiten
- zum Datenschutz und vieles mehr
Insbesondere die Produktsicherheitsverordnung sollte jeder im Blick haben, da damit weitere Informationspflichten einhergehen.
Spitzenreiter im europäischen Onlinemarktgeschäft sind Kleidungsstücke und Schuhe – 70 Prozent der 16- bis 74-jährigen Internetnutzer in Europa haben 2024 bei diesen Produkten auf „Bezahlen“ geklickt.
Neben diesen allgemeinen Informationspflichten gibt es besondere Pflichten, die Händler im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten haben. So müssen dem Kunden beispielsweise technische Mittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung korrigieren können. Anschließend muss der Käufer eine Bestätigung seiner Bestellung auf elektronischem Wege erhalten und die Möglichkeit bekommen, die Vertragsbestimmungen und AGB zu speichern. Hinzu kommen weitere Informationspflichten, auch im B2B-Bereich.
4. Wie werden Preise im Onlineshop korrekt abgebildet?
Die Preisdarstellung ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, zum Beispiel:
- vom Kundenkreis
- vom angebotenen Produkt
- von einer möglichen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
In jedem Fall gelten die Prinzipien der Transparenz, Preisklarheit und Preiswahrheit. Gegenüber Verbrauchern sind stets der Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer sowie der Grundpreis der Ware anzugeben. Die Preisangabe hat direkt am Produkt inklusive Hinweis auf Versandkosten zu erfolgen. Kleinunternehmer müssen deutlich machen, dass keine Mehrwertsteuer erhoben wird (§19 UStG). Bei Rabatten und Preisvergleichen sind nicht nur die Regelungen der Preisangabenverordnung, sondern auch wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten.
5. Es gibt eine E-Rechnungspflicht. Was heißt das konkret?
Die E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die automatisiert verarbeitet werden kann.
Alle Unternehmer müssen seit Januar 2025 eine E-Rechnung empfangen können. Die E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die automatisiert verarbeitet werden kann, zum Beispiel im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format. PDFs sind keine E-Rechnungen. Für den Empfang einer E-Rechnung reicht ein E-Mail-Postfach aus. Derzeit sind nur Umsätze zwischen Unternehmern (B2B) betroffen, die beide in Deutschland ansässig sind und der Käufer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Pflicht, E-Rechnungen auch zu versenden, wird schrittweise eingeführt. Bis Ende 2027 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen sowie bei Einverständnis des Empfängers PDF-Rechnungen versenden. Ab 2028 besteht dann für alle Unternehmen im Inland untereinander auch die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen.
6. Sind aktuell neue Rechtsnormen geplant, die Onlinehändler in Zukunft beachten müssen?
Das Recht ist immer in Bewegung, so auch im Onlinehandel. Ab 20. Juni gelten beispielsweise neue Energiekennzeichnungspflichten für Smartphones und Tablets. Zudem wird das Batteriegesetz abgelöst und mit der Einführung eines neuen Gesetzes müssen sich Händler auf weitere Informationspflichten einstellen. Ab 2026 werden umweltbezogene Werbeaussagen reglementiert. Hier müssen sich Händler genau informieren, welchen Slogan sie zur Bewerbung der Produkte noch verwenden dürfen. Zudem wird 2026 der „Widerrufsbutton“ für alle Onlineverträge mit Verbrauchern Pflicht. Über diesen Button sollen Verträge problemlos online widerrufen werden können. Der Digitale-Produkte-Pass steht für 2027 auf der Agenda.
Das Team Recht und Steuern der IHK Ostthüringen versucht Ihnen die oftmals überbürokratisierten Rechts- und Steuerfragen näherzubringen. Existenzgründer und IHK-Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, die Serviceangebote und kostenfreien Auskünfte zu nutzen.
Team Recht und Steuern
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