Basics beim Onlinehandel
Impressum
Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert und damit sogenannte digitale Dienste anbietet, muss bestimmte Informationen in einem Impressum angeben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen sowie geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karriereportalen. Geregelt sind diese allgemeinen Pflichtangaben in dem seit Mai 2024 geltenden § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (sog. DDG).
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
Inhaber: Max Müller
Hauptstr. 1, 10178 Gera
Tel: (0049) 365 123456
Fax: (0049) 365 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)
Gegebenenfalls sind weitere Angaben erforderlich:
- Rechtsform, Angaben zur vertretungsberechtigten Person, Registergericht und Handelsregisternummer, Liquidationsvermerk
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler)
- Angaben zur zuständigen Berufskammer bei reglementierten Berufen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten
Verbraucherstreitbeilegung/EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Die EU hat beschlossen, die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 einzustellen. Grund ist die geringe Nutzung durch Verbraucher und Händler. Damit entfällt ab 20. Juli 2025 die Informationspflicht vollständig. Alle Hinweise auf die OS-Plattform (z. B. in Impressum, AGB, Signatur, Verkaufsplattformen) sind zu entfernen.
Informationspflichten zur Verbraucherstreitschlichtung nach §§ 36f. VSBG bleiben weiterhin bestehen!
- Demnach haben Unternehmer mit einer Webseite oder Allgemeine Geschäftsbedingungen Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ggf. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Von der Informationspflicht ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.
- Zudem treffen Unternehmer Informationspflichten, wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag nicht beigelegt werden konnte. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.
Weitergehende Informationen und eine Liste über Verbraucherstreitbeilegungsstellen in Deutschland erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
Disclaimer
Um die Haftung für Links und fremde Inhalte auf der eigenen Homepage einzuschränken bzw. auszuschließen, wird dafür nicht selten ein Haftungsausschluss – ein sogenannter Disclaimer – verwendet. Dieser soll vor allem dazu dienen, rechtliche Risiken zu minimieren. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Links, die Webseitenbetreiber setzen, ist jedoch nicht ausreichend. Im besten Fall sind solche Klauseln rechtlich wirkungslos. Im schlechtesten Fall können sie sich sogar schädlich auswirken.
Grundsätzlich ist es ratsam, die Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Entdecken Sie dabei Links mit rechtswidrigen Inhalten auf den externen Seiten, sollten Sie diese in jedem Fall direkt entfernen.
Datenschutzerklärung
Der Anbieter eines Internetauftritts muss die Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Verwendung personenbezogener Daten und Datenschutzaspekte informieren. Dies geschieht in Form einer Datenschutzerklärung, die die Vorgaben der Artikel 13, 14 DSGVO zu berücksichtigen hat. Demnach ist der Nutzer u.a. über folgende Dinge zu informieren:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
- die Datenkategorien und die Zwecke, für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
- die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
- Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
- ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)
- ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)
- Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung oder, falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
- Hinweise auf die Rechte der Nutzer auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrechts bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
- ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
- ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
- Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
- Logfiles
- Cookies
- Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
- Registrierungsmöglichkeiten
- Einbindung sozialer Netzwerke
- Nutzung externer Zahlungsdienstleister
- Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
- Newsletter-Anmeldung
- Kontaktformular
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung sollten so über einen Link eingebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Dabei darf der Link nicht durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.
Geoblocking
Die Geoblocking-Verordnung soll den Binnenmarkt verbessern, indem ungerechtfertigtes Geoblocking und Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung beseitigt werden. Geoblocking tritt auf, wenn Unternehmer den Zugang zu ihren Onlineangebot für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten blockieren oder beschränken. Gleiches gilt, wenn bei ausländischen Kunden unterschiedliche allgemeine Bedingungen angewendet oder grenzüberschreitende Kunden anderweitig daran hindern werden, den Kauf abzuschließen oder auf das Produkt oder die Dienstleistung zuzugreifen.
EU-Kommission: Ungerechtfertigtes Geoblocking beenden
Stand: 14. Mai 2025