Anstehende Neuerungen im Onlinehandel

Energiekennzeichnungspflichten - neu auch für Smartphones und Tablets

Ab 20. Juni 2025 müssen alle Smartphones und Tablets auch im Onlinehandel mit spezifischen Energieeffizienzkennzeichnungen versehen werden. Dabei hat der Händler u.a. dafür Sorge zu tragen, dass das Energie-Label nahe am Produkt und sichtbar platziert wird. Neben der Energieeffizienzklasse (A-G) hat das Label auch Angaben zur Batterielaufzeit, Sturzresistenz, Reparierbarkeit und zum Eindringschutzgrad zu enthalten.
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Smartphones
IHK- Fokusthema Onlinehandel: Produktspezifik im Onlinehandel

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) abgelöst werden. Die Regelungen betreffen u.a. auch Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Händler müssen bestimmte Informationspflichten über die Rücknahme bzw. Rückgabepflicht von Endnutzern erfüllen und im Rahmen ihrer eigenen Rücknahmepflichten sicherstellen, dass Endnutzer Altbatterien zurückgeben können. Geplant war ein Inkrafttreten zum 18. August 2025. Nach dem Regierungswechsel scheint dieser Zeitplan nicht mehr realistisch.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Die Verordnung (EU) 2023/1115, sog. EUDR-Verordnung, verpflichtet Händler zur Sorgfaltspflicht bei Produkten mit bestimmten landwirtschaftlichen Rohstoffen (z. B. Holz, Kaffee, Kakao, Soja). Die Sorgfaltspflicht umfasst die Sammlung von erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen, Maßnahmen zur Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung. Nach Billigung durch das Europäische Parlament und den Rat würden die Rechtsvorschriften am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar werden.

Umweltbezogene Werbeaussagen

Die Grenze zwischen zulässiger Umweltwerbung (Green Claims) und unzulässigem Greenwashing ist fließend. Mit einheitlichen Standards für umweltbezogene Werbung auf EU-Ebene sollen Verbraucher vor irreführender Nachhaltigkeitswerbung geschützt und zu transparenten Kaufentscheidungen angehalten werden. Dazu muss Deutschland die sog. EmpCo-Richtlinie in nationales Recht umsetzen, das ab dem 27. September 2026 anzuwenden ist. Händler haben bei der Produktkennzeichnung dann zu beachten, dass die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "ökologisch" ohne Nachweis verboten ist.
IHK-Fokusthema Werbung: Umweltbezogene Werbung

Digitaler Produktepass (DDP)

Der digitale Produktpass soll 2027 EU-weit eingeführt werden und für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen verpflichtend sein. Er soll zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts beitragen. Der digitale Produktpass sammelt und teilt umfassende Informationen über die Herkunft, Herstellung, Nutzung und Entsorgung eines Produkts.
Onlinehändler müssen sich auf neue Kontroll- und Informationspflichten einstellen, z.B. ob ein Produktpass vorliegt, das Produkt mit einem Abrufcode versehen ist und den Produktpass für den Kunden im Onlineshop leicht zugänglich zu hinterlegen.

Cyber Resilience Act (CRA)

Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen ein umfassendes Cybersicherheits-Risikomanagement durchführen, das die gesamte Produktlebenszeit abdeckt. Dies umfasst auch die CE-Kennzeichnung konformer Produkte. Händler tragen eine Verantwortung für die CRA-Konformität der von ihnen vertriebenen Produkte. Bei festgestellter Nicht-Konformität müssen sie umgehend Korrekturmaßnahmen einleiten und die Produkte gegebenenfalls vom Markt nehmen. Ab August 2026 gelten erste Meldepflichten für Vorfälle, während am 11. Dezember 2027 alle Anforderungen vollständig erfüllt sein müssen.


Stand: 14. Mai 2025