Strompreisbremse


Neben der Gaspreisbremse haben die Länder und die Bundesregierung auch eine Strompreisbremse vereinbart, die sich an der Gaspreisbremse orientiert.
Auch hier unterscheidet die Bundesregierung unter 2 Gruppen:
SLP-Kunden
Dazu gehören alle privaten Haushalte, Gewerbe und Industrie mit einem Standard-Last-Profil (SLP). Die Grenze liegt dabei bei 30.000 kWh.
Für 80 % des Verbrauchs aus dem Vorjahr wird der Strompreis auf 40 ct/kWh brutto (Endkundenpreis) (Referenzpreis) gedeckelt. Darüber hinaus ist der Marktpreis zu zahlen.
Die Entlastung erfolgt monatlich durch die Versorger; sie kürzen die Rechnungen für Haushalts- und Gewerbekunden entsprechend.

RLM-Kunden
Das sind alle industriellen und gewerblichen Stromverbraucher ab 30.000 kWh.
Für 70 % des jährlichen Verbrauchs 2021 wird der Strompreis auf 13 ct/kWh netto (Einkaufspreis zuzüglich Steuern und Abgaben) (Referenzpreis) gedeckelt. Darüber hinaus ist der Marktpreis zu zahlen.
Die Entlastung erfolgt monatlich durch die Versorger; sie kürzen die Rechnungen für die RLM-Kunden entsprechend.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag errechnet sich wie folgt: 
Monatlicher Entlastungsbetrag = (individueller Preis – Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12
Absolute Höchstgrenze bei der Entlastungssumme:
Entsprechend den EU-Bestimmungen gelten für die Entlastungssumme absolute und relative Höchstgrenzen, gestaffelt nach krisenbedingten Energiemehrkosten. Ab einem Betrag > 2 Mio. Euro gelten zusätzliche Auflagen, wie z. B. Arbeitsplatzerhaltungspflichten und Nachweispflichten.

Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen

Seit dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Mit diesem Angebot einer Telefonhotline will das BMWK es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.
Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter diesem Link bereitgestellt.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1.12.22 bis 31.3.23 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

Strom- und Gaspreisbremsenrechner

Das BMWi hat auf seinen Internetseiten Gas- und Stromkostenrechner eingestellt. Damit kann jeder überprüfen, welche Kosten anfallen und wie die entsprechenden Preisbremsen wirken.
Darüber hinaus ist auch die FAQ-Liste zu den Preisbremsen aktualisiert worden.