Kraftwerksstrategie der Bundesregierung vorgestellt

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss im Ringen um den Bau neuer Kraftwerke verständigt. Dazu wurde von ihr eine Kraftwerksstrategie veröffentlicht. Diese schafft den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Dadurch kann ein wichtiger Beitrag zur Systemstabilität geleistet werden.
Seitens der IHK-Organisation wird eingeschätzt, dass damit ein wichtiger Schritt für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit gemacht wurde. Allerdings müssen einige Inhalte noch konkretisiert werden. So muss die Amortisation der notwendigen Investitionen in die Kraftwerkskapazitäten sichergestellt werden. Ebenso ist davon auszugehen, dass die Etablierung der geplanten Kapazitätsmechanismen ein noch größerer beihilferechtlicher Kraftakt werden könnte. Letztlich steht die Kraftwerksstrategie unter dem Vorbehalt einer Freigabe durch die EU-Kommission.
Die Versorgungssicherheit hat für Thüringer Unternehmen höchste Priorität. Die Kraftwerksstrategie muss schnell beschlossen werden. Es gilt ausreichende Kraftwerkskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Hierbei sollte sich die Bundesregierung nicht nur auf Gaskraftwerke konzentrieren, die H2-ready-fähig sein werden, sondern Technologieoffenheit zulassen. Unter diesem Gesichtspunkt sollte jegliche Diskussion versachlicht werden und keine Technologie für ein Energiesystem der Zukunft ausgeschlossen werden.
Was soll im Einzelnen umgesetzt werden?
In einem ersten Schritt werden bis Ende 2025 bis zu 10 GW wasserstofffähiger Kraftwerke in vier Bieterrunden à 2,5 GW an systemdienlichen Standorten ausgeschrieben werden. Details zum Ausschreibungsdesign sind noch nicht bekannt. Im Gespräch sind sowohl eine Investitions- als auch eine Betriebskostenförderung. Letztere soll insbesondere die Preisdifferenz zwischen Gas- und Wasserstoffpreisen kompensieren.
Weiterhin wurden in der Kraftwerksstrategie vereinbart:
  • reine mit Wasserstoff betriebene Kraftwerke, werden bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert
  • CO2-Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern werden im Rahmen der Carbon-Management-Strategie betrachtet
  • bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren sollen ohne Einschränkung abgebaut werden
  • keine Doppelbelastungen anhand von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse, wodurch marktliche und systemdienliche Anreize für die Wasserstofferzeugung geschaffen werden sollen
  • Nutzung von Überschussstrom soll uneingeschränkt ermöglicht werden; alle bestehenden regulatorischen Hürden sind so weit wie möglich abzubauen
Ab dem Jahr 2028 sollen in einem zweiten Schritt durch Kapazitätsmechanismen zusätzliche Leistungen sichergestellt werden. Neben einer Technologieoffenheit sollen durch marktwirtschaftliche Anreize nicht nur wasserstofffähige Kraftwerke, sondern auch Speichertechnologien gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie beim DIHK und in der Pressemitteilung des BMWK.