Das Wichtigste zu gewerblichen Schutzrechten

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Gewerbliche Schutzrechte sind Rechte, welche es dem Schutzrechtinhaber gestatten, andere Personen oder Unternehmen von der gewerblichen Nutzung der Idee oder der Erfindung auszuschließen. Dies hat zur Folge, dass der Rechteinhaber die Nutzung seiner Idee oder Erfindung gegenüber Dritten untersagen darf und sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen kann, den er dazu nutzen kann, Profit aus seinen Arbeitsergebnissen zu erzielen. Man spricht häufig auch vom Schutz geistigen Eigentums. Dieser Schutz wird in der Regel auf eine Marke, ein Patent oder ein Urheberrecht angewendet. Die Erteilung eines Schutzrechts ist üblicherweise an bestimmte Kriterien gebunden, die sich aber je nach Schutzrechtstyp unterscheiden.

Was nützen mir gewerbliche Schutzrechte?

Mit gewerblichen Schutzrechten können Sie verhindern, dass ein anderer mit Ihrer Idee bzw. Ihrer Erfindung das "große" Geld verdient, Ihren guten (Firmen-)Namen für seine Zwecke missbraucht oder dass Konkurrenzprodukte wie Ihre eigenen aussehen.
Gewerbliche Schutzrechte räumen Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit ein, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.
Achtung: Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialprinzip, d. h. sie gelten nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden. Schutzrechte können aber auch so angemeldet werden, dass sie praktisch europaweit oder auch weltweit wirksam sind.

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt folgende gewerblichen Schutzrechte mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer:
  • Patente, zum Schutz von technischen Erfindungen, maximal 20 Jahre
  • Gebrauchsmuster, zum Schutz von technischen Erfindungen, maximal 10 Jahre
  • Marken, zum Schutz von Namen, unbegrenzt verlängerbar
  • Designschutz, zum Schutz der Erscheinungsform eines Produktes, maximal 25 Jahre
  • Topografieschutzrechte, zum Schutz dreidimensionaler Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse, maximal 10 Jahre
Achtung: Es gilt das Gebot „Erst anmelden, dann reden!” Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese neu ist. Das bedeutet, dass diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Antragsunterlagen für Anmeldungen für Deutschland und dazugehörige Merkblätter sind online auf der Website des DPMA verfügbar:
Die Unterlagen zur Anmeldung eines Europäischen Patents finden Sie auf der Website des Europäische Patentamts (EPA).
Unterlagen zur Anmeldung internationaler Patente stehen auf der Website der World Intellectual Property Organization (WIPO) zum Download bereit.
In der Regel werden die Anmeldeunterlagen per Post oder persönlich bei den Dienststellen des DPMA eingereicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine elektronische Anmeldung möglich. Auch Europäische und Internationale Patente können über das DPMA eingereicht werden. In Baden-Württemberg können Anträge auch beim Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart eingereicht werden.
Europäische Patentanmeldungen können auf dem Postweg, per Fax oder online eingereicht bzw. bei den Annahmestellen des EPA (z. B. in München und Berlin) persönlich abgegeben werden. Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls beim EPA eingereicht werden.

Was kosten mich gewerbliche Schutzrechte?

Die Kosten für gewerbliche Schutzrechte setzen sich gewöhnlicherweise aus den amtlichen Gebühren für die Anmeldung eines Schutzrechts und den jeweiligen Aufrechterhaltungsgebühren zusammen. Die Kosten sind deshalb sehr unterschiedlich. So wird beispielsweise bei Deutschen Patenten eine mit der Schutzdauer steigende Jahresgebühr fällig. Und für die Aufrechterhaltung einer Marke in Deutschland muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.
Im Vergleich zu Deutschen Patenten sind die Gebühren für Europäische und Internationale Patente in der Regel höher.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Anwälte. Diese können die amtlichen Anmeldegebühren oft um ein Vielfaches übersteigen. Dafür erhält der Anmelder jedoch weitgehende Leistungen, wie z. B. eine Vorab-Recherche, die professionelle Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, Beratung und Vertretung während des Prüfverfahrens, Beratung und Vertretung im Verletzungsfall, etc.

Warum vorab nach Schutzrechten recherchieren?

Recherchen nach gewerblichen Schutzrechten sind auf vieler Art nützlich. Sie helfen dabei,
  • den Stand der Technik zu erfassen,
  • Doppelentwicklungen zu vermeiden,
  • Verletzung fremder Schutzrechte zu vermeiden,
  • Aktivitäten der Konkurrenz zu beobachten
  • Anregungen für eigene neue Aktivitäten zu erhalten
  • Lizenznehmer zu finden oder
  • kreative Köpfe zu ermitteln.
Von Amtswegen wird lediglich bei der Anmledung von Patenten eine Sachprüfung vorgenommen. Mithilfe der Rechercheergebnisse kann das Patent so formuliert werden, dass eine Erteilung wahrscheinlicher wird.
Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Hier sind Sie als Anmelder selbst dafür verantwortlich, dass Sie bereits bestehende Schutzrechte anderer nicht verletzen. Alleine die Anmeldung kann in der Regel schon einen Verletzngsfall begründen. Darüber hinaus können Sie sich die Kosten für die Anmeldung bereits vorhandener Schutzrechte sparen.
In den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes können Sie kostenfrei recherchieren. Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind! Patente werden besipielsweise erst 18 Monate nach der Anmledung veröffentlicht. Entscheidend für Ihren Rechercheerfolg sind die Wahl geeigneter Datenbanken und Suchstrategien.
Wichtige Rechercheinstrumente/-datenbanken für den Stand der Technik finden Sie hier. Für die Recherche nach Marken kommen darüber hinaus auch folgende Datenbanken in Betracht:
  • DPMAregister
  • TMview – Recherche nach europäischen Gemeinschaftsmarken
  • ROMARIN – Recherche nach international registrierten Marken
Sie können Recherchen nach Schutzrechten kostenpflichtig auch beim Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, bei spezialisierten Recherchedienstleistern oder bei Patentanwälten in Auftrag geben.

Wie kann ich Schutzrechte verwerten?

Hierfür gibt es leider kein Patentrezept! Aber: nur eine erfolgreiche Verwertung einer Idee macht aus einer Erfindung eine echte Innovation. Die Zahl der Patentanmeldungen hat in den letzten Jahren weltweit kontinuierlich zugenommen. Allerdings werden, wie statistische Erhebungen zeigen, höchstens fünf bis sieben Prozent der patentierten Erfindungen auch wirtschaftlich verwertet (Lehmann F., Schneller A. (2002): Patentfibel – Von der Idee bis zum Patent. S. 48-57, Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH).
Um eine Erfindung erfolgreich zu verwerten, sind eine realistische Einschätzung des Vermarktungspotenzials, die Suche nach dem richtigen Vermarktungspartner und ggf. die Finanzierung der Entwicklung eines vermarktungsfähigen Prototyps notwendig.
Die schwierigste Aufgabe ist es zumeist, einen künftigen Lizenznehmer zu identifizieren. Wer wäre bereit, eine Erfindung oder ein angemeldetes Patent zu kaufen? Wie kann ich ihn ansprechen und ihn von den Vorteilen der Erfindung überzeugen?
Versuchen Sie sich hierzu in die Lage der potenziellen Käufer oder Lizenznehmer hinein zu versetzen. Oftmals spielt hier in erster Lnie die ökonomische Dimension eine Rolle und weniger die technsiche. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die speziell auf das potenziell interessierte Unternehmen zugeschnitten ist, bietet eine überzeugende Argumentationshilfe. Fassen Sie Ihre Erfindung in einer kurzen Beschreibung zusammen und stellen Sie - analog zu einem Businessplan - entsprechende Überlegungen aus der Perspektive des Interessenten an. Folgende Elemente sollten darin vorhanden sein:
  • Arbeitstitel der Erfindung
  • Beschreibung der Erfindung
  • Kundennutzen
  • Produktnutzen
  • Produktumfeld/ Wettbewerbsanalyse
  • Aktueller Projektstand
  • Verwertungskonzept
  • Planungsdaten/ Finanzplanung
  • Kontaktdaten
Die Präsentation von geschützten Ergebnissen kann darüber hinaus auch z. B. über Messeauftritte, Internetmärkte, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Patentverwertungsagenturen erfolgen. Am meisten Erfolg verspricht aber das direkt Zugehen auf potenzielle, zukünftigen Kunden.

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten?

Ja, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen können im Förderprogramm WIPANO bezuschusst werden. Mit der Förderprogramm WIPANO werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt. Zu den förderfähigen Kosten zählen u. a. die Prüfung der Erfindung durch externe Dienstleister oder Patentanwälte, die Anmeldegebühren sowie die Kosten für Patentanwälte.
Wenn Sie bereits die Zusage für ein Förderprojekt im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) haben, können Sie dazugehörige Schutzrechtsanmeldungen zudem im Modul ZIM-DL bezuschusst bekommen.

Wo bekomme ich weitere Unterstützung?

  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein bietet ihren Mitgliedsunternehmen Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten und der Verwertung von Erfindungen. Des Weiteren bietet die IHK in Kooperation mit regionalen Patentanwälten die kostenlose Erfinderberatung jeden Monat in Lahr und Freiburg an.
  • Im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg in Stuttgart können Sie sich ebenfalls neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren. Zudem können Sie vorhandene Normen und Richtlinien einsehen. Für Schutzrechtsrecherchen stehen Ihnen vor Ort eine Vielzahl von Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern Ihnen den Zugang und unterstützen Sie bei Recherchen.
  • Förderprogramm "Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)": www.wipano.de
  • Patentanwälte (Patentanwaltssuche: www.patentanwaltssuche.de)
  • Patent- und Markenämter
    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) www.dpma.de
    Europäisches Patentamt (EPA) www.epo.org/index_de.html
    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oami.europa.eu/ows/rw/pages/index.de.do
    World Intellectual Property Organization (WIPO) www.wipo.int/portal/index.html.en