Das Design

Das Design dient dem Schutz einer ästhetisch gewerblichen Leistung und soll die Farb- und Formgestaltung als qualitätsbestimmende Eigenschaft eines Produktes schützen. Gegenstand des Designs sind Muster und Modelle.
Designs sind zweidimensional, Modelle dreidimensional. Als Design können neu gestaltete Oberflächen (z.B. von textilen Stoffen) und als Modell, die plastisch neu gestaltete äußere Form z.B. von Haushaltsgeräten oder Fahrzeugen angemeldet werden. Eine abstrakte Idee, ein bestimmter Stil, Moden oder Konzeptionen sind des Geschmacksmusterschutzes nicht fähig.
Um ein Design anzumelden, muss ein gewerbliches Muster oder Modell vorliegen, das neu und eigentümlich ist. Nach Auffassung der Gerichte ist ein Design neu, wenn die Gestaltungselemente, die seine Eigentümlichkeit begründen, den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt nicht bekannt sind. Eigentümlich ist ein Modell oder Muster, wenn es sich aus dem Durchschnitt heraushebt.
Die Anmeldung des Designs zur Eintragung in das Register erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Anmeldung muss neben einem schriftlichen Eintragungsantrag eine fotografische oder sonstige graphische Darstellung des Musters oder Modells enthalten. Ist es im Einzelfall schwierig, die Besonderheiten des Musters oder Modells durch ein Foto oder eine sonstige graphische Technik mit der erforderlichen Genauigkeit wiederzugeben, kann auch das Muster oder Modell selbst der Anmeldung beigefügt werden. Aus Kostengründen können mehrere Muster oder Modelle - bis zu 50 - in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden.
Im Hinblick auf die eingeschränkte Sachprüfung bei der Anmeldung und die Abwehrmöglichkeiten bei Rechtsverletzungen gilt dasselbe wie beim Gebrauchsmuster.
Der Designschutz beträgt längstens 20 Jahre. Nach dem Ablauf dieser Zeit kann das Designs von jedermann nachgebildet werden.