Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der naturwissenschaftlich/technischen Berufe mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) absichern wollen bzw. deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.
LP1
Grobprüfung der Erfindung
LP2
Detailprüfung der Erfindung
LP3
(Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung
LP4
Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
LP5
Aktivitäten zur Verwertung einer Erfindung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Förderung beträgt 16.600 € von insgesamt 33.200 € zuwendungsfähigen Kosten, maximal
  • 800 € für LP1
  • 800 € für LP2
  • 1.000 € für LP3
  • 10.000 € für LP4
  • 4.000 € für LP5

Wie sind die Konditionen?

Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Kosten für jedes Leistungspaket. Nicht in Anspruch genommenen Mittel durchgeführter Leistungspakete können für Mehrkosten in anderen Leistungspaketen verwendet werden, ausgenommen ist das LP4.
Die Dienstleistungen in den einzelnen Leistungspaketen müssen von qualifizierten externen Dienstleistern bzw. Patentanwälten (LP4) übernommen werden. Als Ergebnis von LP1 und LP2 empfiehlt der Dienstleister eine Fortführung oder einen Abbruch des Projekts. LP1, LP2 und LP 4 sind zwingend durchzuführen, vorausgesetzt es gibt keine Abbruchempfehlung durch den Dienstleister, dann können auch nur LP1 und LP2 durchgeführt und abgerechnet werden. Wird eine Auslandsanmeldung durchgeführt, ist auch das LP3 zwingend.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss mit dem elektronischen Formular-System "easy-online" erstellt werden und im Anschluss unterschreiben per Post übermittelt werden. 

Wann stellt man den Antrag?

Anträge können leider erst ab April 2016 gestellt werden. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Förderung wird erst am Ende des Projekts gewährt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Alle in Anspruch genommenen Leistungspakete müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt und abgerechnet werden. Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?