Kostenfreie Erfinder-/Schutzrechtsberatung der IHK Südlicher Oberrhein

Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.
In einer kostenlosen und natürlich vertraulichen halbstündigen Telefonberatung mit Patentanwälten aus dem Kammerbezirk werden Unternehmen und ratsuchenden Erfindern Möglichkeiten, Wege und Kosten für Recherchen und Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte aufgezeigt.
Hier erfahren Sie, was Sie vor einer Anmeldung zur Erfinderberatung beachten sollten und wie Sie sich optimal auf das Gespräch mit dem Patentanwalt vorbereiten.

Informationen zur Vorbereitung

Wichtige Fragen, die Sie im Vorfeld der Beratung klären sollten:
  • Sind Sie Unternehmer/selbstständig oder Arbeitnehmer/Angestellter?
    Sofern Sie Arbeitnehmer/Angestellter sind und die Erfindung - auch wenn diese in der Freizeit erfolgte - Ihr Arbeitsgebiet auch nur ansatzweise berührt, müssen Sie diese zunächst Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Beratung durch einen Patentanwalt ist erst möglich, wenn Ihr Arbeitgeber die Erfindung freigegeben hat.
    Beachten Sie hierzu bitte auch das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
  • Aus welcher Motivation heraus ist die Erfindung entstanden?
    Bspw. Kundenanfrage, Auftrag, neue technologische Fähigkeiten, eigene Idee, Bedarf im Bekanntenkreis...
  • Welches Schutzrecht streben Sie an?
    Patent, Gebrauchsmuster, Marke, eingetragenes Design? Eine Übersicht über gewerbliche Schutzrechte finden Sie unter www.dpma.de.
Falls Sie ein Patent, Gebrauchsmuster oder eingetragenes Design anmelden wollen, beachten Sie bitte auch folgende Fragen:
  • Haben Sie bereits eine Zeichnung oder ein Muster angefertigt?
    Bitte bringen Sie diese ggf. zum Beratungstermin mit.
  • Haben Sie Ihre Idee / Ihr Produkt bereits verkauft, vermarktet oder mit Dritten darüber gesprochen?
    Halten Sie Ihre Erfindung vor der Anmeldung von Schutzrechten unbedingt geheim.
  • Haben Sie sich über Konkurrenzprodukte am Markt bzw. über alternative Lösungen für die Problemstellung informiert?
    Bringen Sie das Ergebnis Ihrer Recherche ggf. zum Beratungstermin mit.
  • Fassen Sie die Erfindung und deren Nutzen für künftige Kunden in 3 Sätzen zusammen.
    "Verraten" Sie bei der Terminvereinbarung jedoch nicht den Kern Ihrer Erfindung.
    Beispiel: Die Erfindung betrifft ein neuartiges Verfahren zur Mikroperforation von Folien. Durch eine bestimmte Vorbehandlung mit Wärme lassen sich einheitlichere Porengrößen herstellen. Für Kunden entstehen außerdem Vorteile durch eine höhere Bearbeitungsgeschwindigkeit bei gleich bleibenden Prozesskosten.
  • Wie hoch schätzen Sie die Entwicklungs- und Vertriebskosten Ihres neuen Produktes im ersten Jahr ein?
    Beispiel: Patentanmeldung 5.000 Euro, 2 Mannjahre FuE 140.000 Euro, Zulassung/Zertifizierung 60.000 Euro, Marketing 80.000 Euro, Vertrieb 40.000 Euro, Sonstiges (Büro, Energie, Kfz etc.) 25.000 Euro.
  • Auf welcher Grundlage basieren Ihre Annahmen zur künftigen Umsatzerwartung mit dem neuen Produkt?
    Bspw. konkrete Kundenanfrage / Auftrag, eigene Branchenkenntnisse, quantitative Marktstudie, Befragung im Bekanntenkreis.

Termine und Anmeldung

Die IHK-Erfinderberatung findet an jedem 1. Donnerstag im Monat und an jedem 3. Donnerstag im Januar, März, Mai, Juli, September und November telefonisch statt. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Laumen  Tel.: 0761 3858-262, E-Mail: petra.laumen@freiburg.ihk.de .