Nr. 1078

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Industrie- und Handelskammern sind für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf Basis des § 36 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zuständig.
Sachverständige | Handelsregister | Firmenrecht | Konfliktmanagement