International

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam in Kraft

Freihandelsabkommen mit Vietnam

Am 31. März 2020 hat das EU Parlament das Abkommen ratifiziert. Vietnam hat im Juni die Ratifizierung auch abgeschlossen.

Das Abkommen ist am 1. August  2020 in Kraft getreten.

Am 12. Juni 2020 hat die EU das Abkommen veröffentlicht. Somit kann Vietnam in einer Lieferantenerklärung bei Erfüllung der Listenregeln ab Inkrafttreten aufgenommen werden.
Das Abkommen ist insbesondere für deutsche Unternehmen interessant, da allein 33 Prozent aller EU-Export nach Vietnam aus Deutschland kommen. Mit dem Abkommen werden beim Warenhandel 99 Prozent der Zölle für Ursprungswaren der jeweiligen Vertragspartei abgeschafft.

Zollabbau

Zeitplan Vietnams für EU-Ursprungszeugnisse:
Vietnam verpflichtet sich bei Inkrafttreten des Abkommens für 65 Prozent der EU-Erzeugnisse den Zoll bei der Einfuhr abzuschaffen. Im Laufe von zehn Jahren folgen, bis auf wenig Ausnahme alle weiteren Erzeugnisse (siehe auch Zeitplan Vietnam Appendix 2-A-2, ab Seite 672). Fast alle Maschinenbauerzeugnisse können beispielsweise direkt nach Abschluss des Abkommens zollfrei nach Vietnam eingeführt werden. Die restlichen Maschinenbauerzeugnisse folgen nach fünf Jahren. Daneben werden circa 50 Prozent aller Pharmazeutik zollfrei ab Inkrafttreten, der Rest wird spätestens nach sieben Jahren zollfrei. Im Bereich Kraftfahrzeuge und –teile kommt die vollständige Zollfreiheit nach zehn Jahren. Lediglich für sensible Agrarprodukte, wie unter anderem für Reis, Pilze oder Thunfisch, bleiben Zollkontingente bestehen. Insbesondere werden nachstehende Sektoren von den künftigen Zollbefreiungen profitieren:
  • Maschinen und Maschinenteile (aktuell bis zu 35 Prozent Zoll)
  • Pharmazeutika (aktuell bis zu 8 Prozent Zoll)
  • Automobile (aktuell bis zu 78 Prozent Zoll)
  • Käseprodukte (aktuell bis zu 20 Prozent Zoll)
  • Wein (aktuell 50 Prozent Zoll)
  • Schokolade (aktuell 30 Prozent Zoll)
Zeitplan der EU für vietnamesische Ursprungserzeugnisse:
Die EU schafft den Zoll für 84 Prozent der vietnamesischen Ursprungswaren mit Inkrafttreten es Abkommens ab. Innerhalb von sieben Jahren werden die übrigen Zölle abgebaut sein (siehe auch Zeitplan EU Appendix 2-A-1, ab Seite 169). Für wenige landwirtschaftliche Produkte wie Reis, Mais, Knoblauch, Champignons, Zucker und hoch zuckerhaltige Produkte, Maniokstärke, Surimi und Thunfischkonserven bleiben Kontingente bestehen.
Die verschiedenen Abbaustufen entnehmen Sie den allgemeinen Bestimmungen Annex 2-A (ab Seite 162)

Ursprungsregeln

Bedingung für eine zollfreie Einfuhr ist der Ursprung der Erzeugnisse in einer der beiden Volkswirtschaften. Die Ursprungsregeln ähneln den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU gegenüber Entwicklungsländern wie auch jenen, die in anderen Handelsabkommen, beispielsweise Singapur, Anwendung finden und auf den ersten vier Stellen der Warennummer beruhen. Die Ursprungsregeln sind im Ursprungsprotokoll (Annex II, ab S. 1.341) festgelegt. Meist wird ein Positionswechsel auf 4-stelliger Ebene für Vormaterialien ohne Ursprung oder alternativ je nach Ware eine Wertschöpfungsregel zwischen 40 und 70 Prozent verlangt. Damit ähnelt das Abkommen hinsichtlich der Ursprungsregeln dem EU-Korea Abkommen, ist jedoch etwas kulanter was den Einsatz von Vormaterialien ohne Ursprung angeht. Bei Kraftfahrzeugen und -teilen kann es Abweichungen geben und die Regel erlaubt den Einsatz von maximal 45 beziehungsweise 50 Prozent an Vormaterialien ohne Ursprung.
Kumulierung:
Das Freihandelsabkommen sieht zwei Kumulierungsmöglichkeiten vor: die bilaterale Kumulierung zwischen der EU und Vietnam sowie die ASEAN-Kumulierung. Bereits im Abkommen der EU mit Singapur ist die Möglichkeit der ASEAN-Kumulierung enthalten. Ziel der EU ist es, einheitliche Regeln zur Kumulierung mit den zehn ASEAN (Association of Southeast Asian Nations)-Staaten (Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) zu verhandeln. Das bedeutet, dass in Vietnam gefertigte Güter auch dann zollfrei wären, wenn ihre Teile aus anderen Staaten des ASEAN-Verbundes stammten, mit denen die EU ein Abkommen hat.
Weitere Verhandlungen mit Mitgliedern der ASEAN gibt es derzeit mit Indonesien. Das Freihandelsabkommen mit Singapur (EUSFTA) ist bereits am 21. November 2019 in Kraft getreten.

Ursprungsnachweise

In den aktuell veröffentlichten Abkommenstexten sind die nachstehenden Nachweismöglichkeiten für die Ursprungseigenschaft vorgesehen:
  • a) Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • b) Ursprungserklärung von einem Ermächtigten Ausführer unabhängig vom Sendungswert
  • c) Erklärung zum Ursprung bis zu einem Sendungswert von 6.000 Euro.
  • d) Erklärung zum Ursprung von einem Registrierten Ausführer (werteunabhängig) nach einer Notfizierung Vietnams durch die EU (umgekehrt genauso). Solch eine Notifizierung könnte dazu führen, dass die vorstehenden Varianten a und b keine Anwendung finden.
Die EU hat die Notifizierung am 8. April 2020 Vietnam übermittelt. Somit fallen die Varianten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Ursprungserklärung von einem Ermächtigten Ausführer für EU-Exporte weg. Der Nachweis hat gemäß den Varianten c) und d) zu erfolgen (für den Export). 

Diverses

Durch das Abkommen werden 169 geographische Ursprungsangaben der EU in Vietnam geschützt. 
EU-Unternehmen werden einen besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Vietnam erhalten. 
Des Weiteren werden zahlreiche nichttarifäre Handelshemmnisse zum Beispiel im Kraftfahrzeugbereich (Anerkennung von EU-Normen in Vietnam) sowie für Arzneimittel und Medizinprodukte geben.
Die IHK Düsseldorf unterstützt Sie gern rund um die Fragen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam; insbesondere ob Zollersparnisse für Sie möglich sind.