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Freihandelsabkommen EU-Mercosur vereinbart

Allgemeines

Am 6. Dezember 2024 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) nach 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet.
Ob das Mercosur Abkommen auch zur Anwendung kommen wird, hängt davon ab, ob es im Rat und im Europäischen Parlament entsprechende Mehrheiten geben wird.
Einige Mitgliedstaaten stehen dem Abkommen ablehnend gegenüber und versuchen eine Sperrminorität im Rat zu organisieren. Im Falle, dass eine Sperrminorität zu Stande käme, wäre das Abkommen endgültig gescheitert.

Nächste Schritte

Die nächsten Schritte gestalten sich wie folgt:
  1. Die EU und die Mercosur-Länder werden die vereinbarten Vertragstexte einer juristischen Überprüfung unterziehen.
  2. Anschließend wird das Abkommen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn diese beiden Institutionen zugestimmt haben, kann der Ratifizierungsprozess starten.
  3. Für die endgültige Umsetzung des Abkommens müssen alle nationalen Parlamente zustimmen – es sei denn, der Handelsteil wird separat behandelt. In diesem Fall brauchen nur die EU-Institutionen zustimmen, nicht die nationalen Parlamente.

Bedeutung für die Wirtschaft

Warum wäre eine erfolgreiche Ratifizierung für die Wirtschaft so wichtig?
Die neue Freihandelszone würde über 700 Millionen Menschen umfassen.
Rund 12.500 deutsche Unternehmen exportieren bereits in die Mercosur-Länder, wobei fast 75 Prozent davon kleine und mittlere Betriebe sind. Vom Abkommen profitieren insbesondere Branchen wie:
  • Automobile (35 % Zoll)
  • Maschinen (14 bis 18 %)
  • Chemikalien (bis zu 18 %)
  • Wein (27 %)
  • Schokolade & Süßwaren (20 %)
  • Pharmazeutika (bis zu 14 %)
  • Kleidung und Schuhe (35 %)
  • Wein (27 %)
  • Spirituosen (20 bis 35 %)
  • Milcherzeugnisse (28 %)
Auch geopolitisch wäre das Abkommen ein enormer Gewinn für die EU und ihre Unternehmen.

Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur

Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden.
Dies erkennt man am Hinweis “revised”.

Zollabbau

Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut.
Die übrigen Waren folgen schrittweise. Die generellen Abbaustufen sind in Annex on tariff elimination schedule enthalten.
Die Dauer wird durch Buchstaben/Zeichen abgebildet, die sich dann in den Tabellen zu den wechelseitigen Tarifzugeständnissen wiederfinden.

Abbaustufen Mercosur

Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter
veröffentlicht.
Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.

Abbaustufen EU

Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.

Ursprungsregeln

Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware.
Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein.
Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.

Ursprungsregeln nach Kapiteln:

Kapitel Ursprungsregel
Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene)
Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination
Textil, Bekleidung
(Kapitel 50-67)
produktspezifische Regeln
Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works
Beförderungsmittel
(Kapitel 86-89)
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works
Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works
Möbel, Sonstiges
(Kapitel 94-97)
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works

Ursprungsnachweis

Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen.
Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.
Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies wird nach den Erfahrungen mit anderen Abkommen allerfrühestens 2026 oder 2027 der Fall sein.

Weitere Informationen

Der Abschluss der Verhandlungen ist der erste wichtige Schritt für das Handelsabkommen EU-Mercosur. Nun folgen politische Abstimmungen und die Fehlerbereinigung des Verhandlungsergebnisses durch Spezialisten aus dem Mercosur und der EU (legal scrub).
Falls alles planmäßig läuft, kann eine vorläufige Anwendung 2026 oder 2027 erfolgen.
Informationen der EU-Kommission:
Quellen: IHK Region Stuttgart, EU-Kommission
Letzte Aktualisierung: 27. Dezember 2024