International

Freihandelsabkommen EU-Mercosur vereinbart

Am 28. Juni 2019 einigten sich die EU und Mercosur-Länder (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auf ein Freihandelsabkommen.
Die Freihandelszone wird eine Bevölkerungszahl von 780 Millionen Menschen abdecken.
Laut der EU-Kommission können EU-Exporteure Zollabgaben in Höhe von über 4 Milliarden Euro jährlich, ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens, einsparen – viermal mehr als durch das EU-Japan Freihandelsabkommen.
Insbesondere werden die nachstehenden Sektoren von Zollreduzierungen oder –befreiungen profitieren:
  • Automobile (aktuell 35 Prozent Zoll)
  • Autoteile (aktuell 14 bis 18 Prozent Zoll)
  • Maschinen (aktuell 14 bis 20 Prozent)
  • Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
  • Pharmazeutika (bis zu 14 Prozent)
  • Kleidung und Schuhe (35 Prozent)
  • Schokolade und Süßwaren (20 Prozent)
  • Wein (aktuell 27 Prozent)
  • Spirituosen (aktuell 20 bis 35 Prozent)
  • Milcherzeugnisse (aktuell 28 Prozent).
Nächste Schritte:
Die EU und die Mercosur-Länder werden die vereinbarten Vertragstexte einer juristischen Überprüfung unterziehen. Anschließend werden die Texte in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Es ist damit zu rechnen, dass das Abkommen trotz der aktuellen Differenzen in 2023 oder 2024 in Kraft treten wird. 
Letzte Aktualisierung: Juli 2021