International
Freihandelsabkommen EU-Mercosur
Entwicklungen und vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens
Die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist am 1. Mai 2026 gestartet. Die Europäische Union hat den Mercosur-Ländern die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interimshandelsabkommen entsprechend notifiziert. Bereits am 27.02.2026 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens angekündigt, nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert hatten.
Mehr Informationen/Quelle: Pressemeldung der EU-Kommission
Mehr Informationen/Quelle: Pressemeldung der EU-Kommission
Bereits Anfang Januar 2026 hat der EU-Rat dem Abkommen zugestimmt und es wurde am 17. Januar 2026 unterzeichnet:
Am 21. Januar 2026 hat dann das EU-Parlament mit 334 Ja-Stimmen, 324 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen beschlossen, den Europäischen Gerichtshof zu ersuchen, zu prüfen, ob das EU-Mercosur Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Rechtsgrundlage des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und des Interimsabkommens (iTA) wird nun vom EuGH geprüft. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Es wird von einer Prüfdauer von 18 bis 24 Monaten ausgegangen.
Wortlaut des Handelsabkommens EU-Mercosur
Das Handelsabkommen wurde im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht. Auch in der Präferenzdatenbank des Zolls WuP online sowie in Access2Markets findet das Abkommen zu gegebener Zeit Berücksichtigung.
Der englische Wortlaut des Handelsabkommens einschließlich aller Anhänge wurde von der EU-Generaldirektion Handel veröffentlicht.
Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis „revised”.
Zollabbau/Ursprungsregeln und -nachweise
Zollabbau
Mit dem Abkommen werden schrittweise rund 90 Prozent aller auf EU-Waren anfallenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut.
Die übrigen Waren folgen schrittweise. Die generellen Abbaustufen sind in Annex on tariff elimination schedule enthalten.
Die Dauer wird durch Buchstaben/Zeichen abgebildet, die sich dann in den Tabellen zu den wechselseitigen Tarifzugeständnissen wiederfinden.
Abbaustufen Mercosur
Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter
- Appendix on tariff elimination schedule for Mercosur
- bzw. die Änderungen dazu unter
Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur
veröffentlicht.
Über Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind.
Abbaustufen EU
Die vorgesehenen Abbaustufen der EU-Zölle für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind im Appendix on tariff elimination schedule for the European Union veröffentlicht.
Ursprungsregeln
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware.
Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll Protocol on rules of origin) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln (Product-specific rules of origin (revised 2024)) be- bzw. verarbeitet worden sein.
Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen.
Ursprungsregeln nach Kapiteln:
| Kapitel | Ursprungsregel |
|---|---|
| Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) |
hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene) |
| Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) |
hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
| Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination |
| Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67) |
produktspezifische Regeln |
| Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works |
| Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
| Beförderungsmittel (Kapitel 86-89) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works |
| Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works |
| Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97) |
hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works |
Ursprungsnachweis
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen.
Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.
Ab Inkrafttreten beziehungsweise vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. April 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/875 eine Bekanntmachung zum Interimsabkommen mit MERCOSUR.
In Anhang 3-D über Übergangsmaßnahmen ist festgelegt, dass die Europäische Union während eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens als Erklärung zum Ursprung auch ein „Ursprungszeugnis“ anerkennt, aus dem hervorgeht, dass die in die Europäische Union eingeführten Erzeugnisse die Ursprungsvoraussetzungen des Abkommens erfüllen.
Der Zeitraum von drei Jahren kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Ein Muster des Ursprungszeugnisses wurde in der Bekanntmachung veröffentlicht.
Das Interimsabkommen wird ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandt.
Bedeutung für die Wirtschaft – Vorteile für Unternehmen
Bei dem Mercosur handelt es sich um die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt. Durch erfolgreiche Ratifizierung des Freihandelsabkommens entstünde eine der größten Freihandelszonen weltweit, die über 700 Millionen Menschen und ein Viertel der weltweiten Wirtschaftsleistung umfassen würde.
Rund 12.500 deutsche Unternehmen exportieren bereits in die Mercosur-Länder, wobei fast 75 Prozent davon kleine und mittlere Betriebe sind. Derzeit aber erhebt Mercosur hohe Außenzölle, die teilweise zu den höchsten weltweit zählen. Geschätzt wird, dass ein Abbau der Zollhemmnisse europäischen Unternehmen eine Entlastung um etwa vier Mrd. Euro im Jahr bringen könnte. Vom Abkommen profitieren insbesondere Branchen wie:
- Automobile (35 Prozent Zoll)
- Maschinen (14 bis 18 Prozent)
- Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
- Wein (27 Prozent)
- Schokolade und Süßwaren (20 Prozent)
- Pharmazeutika (bis zu 14 Prozent)
- Kleidung und Schuhe (35 Prozent)
- Wein (27 Prozent)
- Spirituosen (20 bis 35 Prozent)
- Milcherzeugnisse (28 Prozent)
Auch geopolitisch wäre das Abkommen ein enormer Gewinn für die EU und ihre Unternehmen, um ein deutliches Zeichen gegen den weltweit wachsenden Protektionismus und für eine multilaterale Freihandelspolitik zu setzen.
Über den Abbau von Zollhemmnissen hinaus würde ein Inkrafttreten des Abkommens deutschen und europäischen Unternehmen auch einen freien Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den Mercosur-Staaten mit Ausnahme des Gesundheitssektors ermöglichen. Hinzu kommt ein Abbau der technischen Handelshemmnisse.
Bestehen Risiken für Landwirte in der EU?
Kritiker des Abkommens befürchten insbesondere, dass die Absenkung der Ausfuhrabgaben im Agrarsektor eine stärkere Konkurrenz für EU-Landwirte durch Importe aus den Mercosur-Staaten nach sich ziehen müsste. Tatsächlich werden die Ausfuhrabgaben für landwirtschaftliche Produkte weitgehend abgeschafft oder abgesenkt. Um die europäische Landwirtschaft vor einem übermäßigen Konkurrenzdruck zu schützen, sieht das EU-Mercosur-Abkommen zum Ausgleich feste Importquoten für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie zum Beispiel Rindfleisch oder Zucker vor.
Weitere Informationen
Fortlaufende Informationen, Verhandlungsdokumente und Weiteres finden Sie auf folgenden Webseiten:
- Europäischen Kommission (in englisch)
- Germany Trade and Invest GmbH (GTAI)