International

EU-Kenia unterzeichnen Handelsabkommen

Am 18.12.2023 haben die EU und Kenia ihr bilaterales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet, um den bilateralen Handel zu erleichtern.
Während die EU ab Inkrafttreten alle Zölle auf kenianische Importe abschafft, wird Kenia 82,6 Prozent der EU-Importe im Laufe der nächsten 25 Jahre liberalisieren.
Vor dem Inkrafttreten ist die Zustimmung des Europaparlaments nötig.
Es ist zu erwarten, dass das Abkommen im ersten oder zweiten Quartal 2024 in Kraft treten wird.
Der genaue Abkommenstext zum EU-Kenia Handelsabkommen steht auf der Webseite der EU-Kommission bereit (in englisch). 
Aktuell profitiert Kenia von den importseitigen Freihandelsregelungen der EU im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems und der MAR, ehemals AKP.
Mit dem neuen Abkommen werden alle kenianischen Ursprungswaren zollfrei in die EU eingeführt werden können.
Dies resultiert dann in kostengünstigere Importe für EU-Unternehmen. Zugleich ergeben sich durch das gegenseitige Abkommen auch Zollersparnisse für kenianische Importeure (EU-Exporte) von EU-Ursprungswaren.
Die Zollexperten der IHK Düsseldorf unterstützen Sie gerne dabei, um von den Zollpräferenzen zu profitieren.
Stand: 29. Dezember 2023