International

EU-Kenia - Wirtschaftspartnerschafts-abkommen in Kraft

Seit 1. Juli 2024 ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia in Kraft.
Bereits im Dezember 2023 haben die EU und Kenia ihr bilaterales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet, um den bilateralen Handel zu erleichtern.
Während die EU ab Inkrafttreten alle Zölle auf kenianische Importe abschafft, wird Kenia 82,6 Prozent der EU-Importe im Laufe der nächsten 25 Jahre liberalisieren.
Mit dem neuen Abkommen werden alle kenianischen Ursprungswaren zollfrei in die EU eingeführt werden können.
Dies resultiert in kostengünstigere Importe für EU-Unternehmen. Zugleich ergeben sich durch das gegenseitige Abkommen auch Zollersparnisse für kenianische Importeure (EU-Exporte) von EU-Ursprungswaren.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit:
Die Zollexperten der IHK Düsseldorf unterstützen Sie gerne dabei, um von den Zollpräferenzen zu profitieren.
Letzte Änderung des Artikels: Dezember 2024