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Das Lieferkettengesetz - kompakt
Einleitung
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft.
Unternehmen mit mehr als 3.000 beziehungsweise ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind davon direkt betroffen.
Das Gesetz definiert eine Bemühenspflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen. Auch der Umweltschutz ist im Gesetz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Diese Maßnahmen sind von betroffenen Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umzusetzen.
Weitere mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.
Dementsprechend werden auch auf die Lieferanten der betroffenen Unternehmen Anforderungen zukommen.
Nachfolgend haben wir hier auf dieser Seite unsere IHK-Informationen, Veranstaltungs- und Weiterbildungsangebote sowie weiterführende Links und Hintergründe zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement gebündelt.
Weitere Informationen
- Lieferkettengesetz – Informationen zur Berichtspflicht (Nr. 5598762)
- DIHK-Umfrage zum Lieferkettengesetz (Ergebnisse) (Nr. 5443630)
- Ein erster Überblick über das EU-Lieferkettengesetz (Nr. 5442788)
- Das Lieferkettengesetz – worauf unmittelbar betroffene Unternehmen achten sollten? (Nr. 5133314)
- Das Lieferkettengesetz - worauf Lieferanten achten sollten? (Nr. 5131802)
- Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz (BMAS) (Link: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/FAQ/faq.html)
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Übersetzung in Englisch (Link: https://www.csr-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/EN/act-corporate-due-diligence-obligations-supply-chains.pdf?__blob=publicationFile&v=4)