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Lieferketten-Compliance

Staaten regulieren verstärkt die unternehmerische Verantwortung zum Schutz von menschenrechts- und umweltbezogenen Aspekten.
Dabei gerät immer mehr auch die Lieferkette in den Fokus.
Eine große Bandbreite an Initiativen, multilateralen Abkommen und nationalen Gesetzen, wie etwa das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prägen Nachhaltigkeitsanforderungen im Lieferkettenmanagement.
In diesem äußerst dynamischen Umfeld sind weitere Regularien zu erwarten.
Auf den folgenden Seiten finden Unternehmen Informations-, Veranstaltungs- und Weiterbildungsangebote rund um das Thema nachhaltiges Lieferkettenmanagement.
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Europäisches Parlament und EU-Rat nehmen Änderungsverordnung zur Vereinfachung und Verschiebung der Anwendung der EUDR an. Aktuelle Informationen zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union (EU) stehen hier bereit.

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Flag of the European Union waving in the wind on flagpole against the sky with clouds © stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat im Mai 2025 ein 4. Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion veröffentlicht. Die Vorschläge können auch Auswirkungen auf die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette der Unternehmen haben, etwa in Bezug auf die EU-Batterieverordnung.

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Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online

Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan („NAP“) gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen.

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Neues Maßnahmenpaket ergänzt die Vorbereitungen der Bundesregierung zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD).

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Die IHK Düsseldorf hat hier relevante Informationen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zusammengestellt und lädt auch zu interessanten Veranstaltungen ein.

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Die europäische Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (CSDDD) ist in Kraft getreten.

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Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online

Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) haben große Unternehmen über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu berichten.

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Hier stehen Informationen über die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) bereit.

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Die EU-Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten wurde am 12.12.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie gilt ab dem 14.12.2027.