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Finanzierung & Förderung – Wege zu Investitionen, Wachstum und Innovation

Ihr Unternehmen entwickelt sich so dynamisch, dass Sie weiteres Kapital benötigen, um Ihren Vorsprung zu sichern und Ihr Wachstum zu beschleunigen? Sie möchten in neue Maschinen investieren, ein eigenes Gewerbegrundstück kaufen oder international expandieren und suchen nach einem passenden Finanzierungsweg? Um Ihre innovative Produktentwicklung umzusetzen, suchen Sie Finanzierungspartner? Die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind vielfältig und nicht immer leicht durchschaubar. Es kommt auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.

Meldungen

Das neue Programm der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) verhilft sächsischen Unternehmen innerhalb eines Werktages zu einer Sicherheit für Bankdarlehen. Mit der sogenannten »24-Stunden-Bürgschaft« ergänzt die BBS ihr Produktportfolio um ein weiteres Finanzierungsinstrument. Durch strukturierte Entscheidungsmechanismen kann die BBS entsprechende Bürgschaftsanträge ab sofort binnen eines Werktages bewilligen.

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Unternehmen in Sachsen können derzeit keine neuen Anträge im Zuschussprogramm zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen stellen. Die Sächsische Aufbaubank hat aufgrund der hohen Nachfrage einen sofortigen Antragsstopp verhängt.

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Unternehmen in den Regionen Dresden und Chemnitz können derzeit keine neuen Anträge im Förderprogramm Digitalisierung Zuschuss stellen. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Sächsische Aufbaubank einen Antragsstopp verhängt. Für Unternehmen im Kammerbezirk der IHK Dresden bleibt das Digitalisierungsdarlehen des Freistaates Sachsen weiterhin verfügbar. Erfahren Sie, welche Alternativen aktuell bestehen und wie die IHK Dresden bei Digitalisierungsvorhaben unterstützen kann.

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Das GRW-Programm wurde deutlich entschlackt. Zusätzliche sächsische Ergänzungen oder Ausschlüsse entfallen – das sorgt für mehr Einheitlichkeit und Transparenz. Damit steigert der Freistaat Sachsen die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, trägt zur Sicherung von Arbeitsplätze bei und schafft gezielte Anreize für neue Investitionen. Am 4. Juni 2026 wurde die Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit in Kraft.

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Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie eingetragene Kaufleute (e.K.) sind ebenfalls antragsberechtigt für die Zahlungserleichterungen im Zuge des Rückmeldeverfahrens. Dies beinhaltet auch die Beantragung zur Einstellung der Forderungsverfolgung. Die Antragstellung ist ab sofort über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank möglich.

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Ab 1. März 2026 können für Investitionsvorhaben im Lausitzer Revier – Landkreise Bautzen und Görlitz – keine weiteren Anträge mehr angenommen werden. Die Mittel sind ausgeschöpft.

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Am 18. Juli 2025 ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verkündet worden. Mit dem Gesetz kommt es zu einer Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) informiert zu den wichtigsten Änderungen.

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Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35.000 Euro für Ihr Unternehmen in der gründerzeitlichen Kernstadt Görlitz zu fördern! Ab 2026 unterstützt die Stadt Görlitz kleine und Kleinstunternehmen bei Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Wachstumsmaßnahmen – der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

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29.10.2025
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Bis zum 31. Dezember 2025 ist es in Dresden wieder möglich, Projektvorschläge für das Programm "Barrierefreies Bauen 2026 – Lieblingsplätze für alle" einzureichen. Der Förderantrag ist digital per Online-Antrag durch den Antragsteller an die Landeshauptstadt Dresden zu stellen.

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30.09.2025
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Die KfW-Förderbank beabsichtigt den Förderhöchstbetrag des ERP-Gründerkredit - StartGeld zum 1. Dezember 2025 auf 200.000 Euro anzuheben.

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23.09.2025

Im Rahmen des Rückmeldeverfahrens gelten seit 10. Juli 2025 neue, erleichterte Regelungen. Ziel ist es, Unternehmen durch flexible Fristen und niedrige Zinsen optimal zu unterstützen und Ihnen den Umgang mit Rückzahlungen zu erleichtern. Nunmehr kann ab 25. September 2025 auch der Antrag zur Einstellung einer Forderungsverfolgung gestellt werden.

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22.09.2025

Unternehmen in Sachsen, die seit dem 1. Juli 2024 Beschäftigte oder Auszubildende aus Drittstaaten einstellen, können nach erfolgreicher Probezeit Förderzuschüsse bei der SAB beantragen. Gefördert werden bis zu drei Ausbildungs- und drei Beschäftigungsverhältnisse pro Unternehmen, auch duale Studiengänge zählen dazu. Voraussetzung sind u. a. ein vor der Einreise geschlossener Arbeitsvertrag und Sprachniveau B2. Die Zuschüsse sind nach Betriebsgröße gestaffelt und reichen von 3.000 Euro bis 8.000 Euro.

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Ute Zesewitz
Wirtschaftsförderin, stellvertretende Geschäftsstellenleiterin
Geschäftsstelle Dresden
Madlen Rätze
Wirtschaftsförderin
Geschäftsstelle Dresden
Mandy Markert
Wirtschaftsförderin
Geschäftsstelle Görlitz / Zittau
Nora Gude
Wirtschaftsförderin
Geschäftsstelle Bautzen / Kamenz
Stephanie Ehrentraut
Geschäftsstellenleiterin
Geschäftsstelle Pirna
Vanessa Beyhl
Wirtschaftsförderin
Geschäftsstelle Görlitz / Zittau