Ausschreibung zu gemeinsamen Deutsch-Britischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Bis 01. Dezember 2026 können mittelständische Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich Anträge auf Förderung für ihre innovativen marktorientierten FuE-Projekte einreichen. Die aktuelle 5. Deutsch-Britische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte ermöglicht dies.
Für deutsche Antragstellende steht das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als Förderinstrument zur Verfügung. Die Deutsch-Britische Ausschreibung ist vom befristeten ZIM-Antragsstopp ausdrücklich nicht betroffen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), weitere mittelständische Unternehmen, nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen.

Antrag stellen

Für deutsche Antragstellende erfolgt die Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten. Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich stellen ihren Antrag bei der staatlichen Agentur für Innovationen Innovate UK, die die Anträge nach den geltenden nationalen Förderbedingungen in UK begutachtet.
Alle Informationen zur 5. Ausschreibung finden Sie auf der Internetseite Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand.

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