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IHK zu Dortmund

Prüfungen und Unterrichtungen


Unterrichtungen

Sicherheitswirtschaft

Im Bewachungsgewerbe besteht für Unternehmer und deren Mitarbeiter eine Unterrichtungspflicht (§ 1 Bewachungsverordnung) zu den Vorschriften und Pflichten für die Ausübung des Gewerbes. Die IHK bietet Lehrgänge an und bereitet die Teilnehmer so auf die Prüfung vor.

Glücksspielgewerbe

Neue Gewerbetreibende benötigen für die Aufstellung von Spielgeräten und Automaten unter anderem eine Unterrichtung bei der IHK.

Gastronomie

Wer eine Gaststätte oder ähnliches wie z. B. ein Bistro oder Café mit Alkoholausschank eröffnen oder übernehmen will, muss beim örtlich zuständigen Ordnungsamt eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beantragen. Hier finden Sie alle Infos sowie den Link zum Anmeldeformular.