Weiterbildung
Grundlage: Verordnung 2009 (PDF-Datei · 58 KB)
Ausbilder-Eignungsprüfung
Grundlage: Verordnung 2009 (PDF-Datei · 58 KB)
Zielgruppe
Zukünftige Ausbilder/innen in der beruflichen Bildung, Mitarbeiter/-innen im Personalwesen und Fortbildungsteilnehmer, die diese Prüfung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen müssen.
Funktionsprofil
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ebenso befähigt die Prüfung zu weiteren Aufgaben in der Personalverwaltung oder zur Ausübung von Dozententätigkeit außerhalb der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.
Prüfungsanforderungen
Schriftlicher Prüfungsteil
Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen – Ausbildung abschließen
Praktischer Prüfungsteil
Ausarbeitung - Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation - Fachgespräch
Anmeldung zur Prüfung
- Sie befinden sich aktuell bereits in einem Prüfungsverfahren bei der IHK zu Dortmund und haben Ihren Zulassungsantrag nicht direkt über das FoBi bei uns eingereicht (in der Regel bei begonnenen Verfahren vor dem 01.06.2023)?
Hier können Sie Ihre Zugangsdaten anfordern. Sie erhalten im Anschluss schriftlich das Schreiben Schreiben „Registrierung Fortbildungs-Infocenter“ mit Ihren Zugangsdaten. - Sie waren noch nie im Fortbildungs-Infocenter (FoBi), weil Sie nach dem 1. Juni 2023 an keiner Fortbildungsprüfung bei der IHK zu Dortmund teilgenommen haben bzw. seitdem noch nie für eine Fortbildungsprüfung bei der IHK zu Dortmund angemeldet waren?
Dann registrieren Sie sich bitte auf dieser Seite.
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie sich online zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 150,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).