Glücksspielrecht

Regelungen für Spielhallen und Glücksspiele

Die Länder regeln mit dem Glücksspielstaatsvertrag Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen mit der Zielsetzung, ein begrenztes, legales Glücksspielangebot bei gleichzeitigem Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten sowie Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 28. April 2021, dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zugestimmt. Damit haben nach jahrelangen Verhandlungen alle 16 Bundesländer das gemeinsame Regelwerk für das Online-Glücksspiel in Deutschland angenommen. Mit dem neuen Staatsvertrag, der unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin erarbeitet wurde, erfolgt erstmals eine umfassende einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland. Der Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Informationen dazu entnehmen Sie dieser Internetseite des Landes NRW.

Sachkundenachweis gemäß §22 Abs. 1 Nr. 10 (AG GlüStV NRW)

Für Spielhallen wird mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) ein Sachkundenachweis eingeführt. Zweck der Unterrichtung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen zu vermitteln, damit in besonderem Maße die mit dem Betrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichte und die daraus verbundenen Gefahren vertraut werden.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.

Zielgruppe

Der Sachkundenachweis ist für die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen sowie für jene Personen verpflichtend, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Zum Nachweis verpflichtet sind ebenfalls die für das Sozialkonzept verantwortlichen Personen vor Ort im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 1 GlüStV 2021, unabhängig von der Frage, ob sie vertraglich beauftragt worden sind.

Inhalte

Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) zu folgenden Inhalten:
  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
  • Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Jugendschutzrecht
  • Prävention und Spielerschutz
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten

Anbieter

Die IHK Duisburg bietet den Sachkundenachweis übergreifend für die Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach an. Informationen dazu sowie eine Anmeldung hier über die Internetseite der IHK Duisburg.

Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigen gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitergehende Informationen und Schulungstermine finden Sie hier.
Umfangreiche, weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen.