Recht und Steuern

Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

IHK prüft Versicherungsvermittler und -berater

Wer als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, bedarf seit dem 22. Mai 2007 einer besonderen Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater bilden das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006, das am 22. Mai 2007 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die am 11. Mai 2007 erlassen wurde.

Informationen und Anmeldung

Gebühren für die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/-mann für Versicherungsvermittlung IHK

Der Gebührentarif der IHK zu Dortmund sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung derzeit folgende Gebührentatbestände vor:​
Gebühr der Prüfung: 370,00 €
Gebühr bei Stornierung der Prüfung: 170,00 €
Gebühr bei Wiederholung der Prüfung: 230,00 €
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtantritt der Prüfung ohne vorherige Abmeldung, die volle Prüfungsgebühr erhoben wird.

Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann online vorgenommen werden.