Recht und Steuern
Freiverkäufliche Arzneimittel
Für die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegebenen Arzneimittel (Freiverkäufliche Arzneimittel) bedürfen im Sinne des Verbraucherschutzes ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten beim Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie der geltenden Vorschriften (z. B. Arzneimittelgesetz, VO über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens).
Informationen zur Prüfung
Bereits als Nachweis der Sachkenntnis (§ 10 VO über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln) gelten beispielhaft der Abschluss des Pharmaziestudiums, pharmazeutisch-technische Assistentin, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Drogist.
Fehlt dieser Nachweis der Sachkenntnis, kann dieser durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden. Die Sachkenntnisprüfung wird von der IHK zu Dortmund an 12 Terminen im Jahr angeboten. Die Prüfung dauert 75 Minuten und umfasst einen programmierten schriftlichen Teil (Multiple-Choice) und einen konventionell zu lösenden schriftlichen Teil, in dem bestimmte Drogen erkannt werden müssen.
Das Anmeldeformular, die Prüfungstermine und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den hier unter „Weitere Informationen“ hinterlegten PDF-Dateien oder nehmen Kontakt mit uns auf.
Prüfungstermine
Prüfungstermine 2026 (Schriftliche Prüfung mit Drogenerkennung)
21. Januar 2026
18. Februar 2026
12. März 2026
15. April 2026
13. Mai 2026
10. Juni 2026
15. Juli 2026
20. August 2026
16. September 2026
08. Oktober 2026
11. November 2026
16. Dezember 2026
Der Anmeldeschluss ist jeweils 10 Tage vor dem Prüfungstermin.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 110,00 Euro (Wiederholungsprüfung: 95,00 Euro) gem. der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 110 KB) der IHK zu Dortmund.
Bei Rücktritt (Abmeldung) von der Prüfung wird eine Stornierungsgebühr von 65,00 Euro erhoben.
Bei unentschuldigtem Fehlen wird die gesamte Gebühr berechnet.
Bei Rücktritt (Abmeldung) von der Prüfung wird eine Stornierungsgebühr von 65,00 Euro erhoben.
Bei unentschuldigtem Fehlen wird die gesamte Gebühr berechnet.