Recht und Steuern

Freiverkäufliche Arzneimittel

Für die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegebenen Arzneimittel (Freiverkäufliche Arzneimittel) bedürfen im Sinne des Verbraucherschutzes ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten beim Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie der geltenden Vorschriften (z. B. Arzneimittelgesetz, VO über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens).

Informationen zur Prüfung

Bereits als Nachweis der Sachkenntnis (§ 10 VO über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln) gelten beispielhaft der Abschluss des Pharmaziestudiums, pharmazeutisch-technische Assistentin, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Drogist.
Fehlt dieser Nachweis der Sachkenntnis, kann dieser durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden. Die Sachkenntnisprüfung wird von der IHK zu Dortmund an 12 Terminen im Jahr angeboten. Die Prüfung dauert 75 Minuten und umfasst einen programmierten schriftlichen Teil (Multiple-Choice) und einen konventionell zu lösenden schriftlichen Teil, in dem bestimmte Drogen erkannt werden müssen.
Das Anmeldeformular, die Prüfungstermine und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den hier unter „Weitere Informationen“ hinterlegten PDF-Dateien oder nehmen Kontakt mit uns auf.

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Prüfungsgebühr

z. Zt. 95,00 Euro (Wiederholungsprüfung: 90,00 Euro) gem. der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) und dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) der IHK zu Dortmund.

Bei Rücktritt (Abmeldung) von der Prüfung wird eine Stornierungsgebühr von 55,00 Euro erhoben.

Bei unentschuldigtem Fehlen wird die gesamte Gebühr berechnet.