Nr. 3587544

Bewachungsgewerbe

Aktuelles

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Gebührenordnung für das Bewachungsgewerbe.

Seit dem 1. Juli 2020 liegt die Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Mit der Einführung des Bewacherregisters zum 1. Juni 2019 wurde die Bewachungsverordnung - BewachV angepasst.

Das Bewacherregister erfasst bundesweit elektronisch Daten der Bewachungsunternehmer und des eingesetzten Bewachungspersonals.