Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Der Boom der Sicherheitsbranche hält weiter unvermindert an. Das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit, sowohl im wirtschaftlich relevanten als auch im privaten Bereich, ist ungebrochen. Auch zukünftig werden gut ausgebildetes Sicherheitspersonal in vielschichtigen Bereichen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes benötigt werden.
Seit dem 1. Dezember 2016 gelten neue Gesetze zur Verschärfung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Auf Grund der Einführung des Bewacherregisters wurde die Bewachungsverordnung (BewachV) zum 3. Mai 2019 erneut aktualisiert. 
Des weiteren hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass die zu unterrichtenden Personen für die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen müssen. 
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Um dem fachspezifischen Unterrichtsstoff folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können, muss der Teilnehmer über die unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Nicht- oder missverstandene Anweisungen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben sowie Unkenntnis der zu beachtenden Rechtsnormen können schwerwiegende Konsequenzen für Leben, Gesundheit oder Eigentum der bewachten Personen bzw. Objekte und auch des Bewachers haben. Denn das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. 

Zweck der Unterrichtung

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten und so zu befähigen, dass sie mit den entsprechenden Rechten, Pflichten und Befugnissen, sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Unterrichtsdauer

Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal umfasst mindestens 40 Stunden à 45 Minuten. Das Verständnis der Teilnehmer über die Themengebiete wird nach jedem Themengebiet durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Bitte beachten Sie: Während der Unterrichtung ist die Nutzung mobiler Endgeräte (z. B. Handy) untersagt. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss führen.

Teilnahmebescheinigung

Der Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung wenn:
  • er ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen hat
  • durch mündliche und schriftliche Fragen das Verständnis über die unterrichteten Themen nachgewiesen wurde
Sollte sich im Laufe der Unterrichtung, insbesondere nach Auswertung der schriftlichen Verständnisfragen herausstellen, dass der Teilnehmer entgegen seiner gemachten Angaben die deutsche Sprache nicht so beherrscht, dass er die fachlichen Ausdrücke und Formulierungen aus den gesamten Sachgebieten vollinhaltlich verstehen kann, so kann auch keine Bescheinigung über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO erteilt werden.
Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Wer ist von der Unterrichtung befreit?

Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über bestimmte Ausbildungsabschlüsse (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittleren Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) verfügen oder die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben.

Anmeldung zur Unterrichtung

Eine Übersicht der möglichen Termine für die Unterrichtung finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht. Hier können Sie sich auch direkt zur Unterrichtung anmelden.
Eine ​​​​Anleitung zum Anmeldeverfahren finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 560 KB).

Was kostet die Unterrichtung?

Die Gebühr für den 40-Stunden-Unterricht beträgt 420,00 € (inkl. Arbeitsbuch). Die Kosten entstehen durch die Teilnahme an der Unterrichtung und sind nicht der Preis für die Bescheinigung. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung sind die Kosten zu zahlen, auch wenn keine Bescheinigung erteilt wird.
Die Handelskammer Bremen-IHK für Bremmen und Bremerhaven kann keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Für die Unterrichtung bekommen Sie von uns ein Arbeitsbuch gestellt. Das Buch kann aber auch kostenpflichtig bei der DIHK Service GmbH erworben werden.