Bewachungsverordnung wurde zum 1. Juni 2019 geändert

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 2019 wurde die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV) vom 3. Mai 2019 verkündet. Sie trat am 1. Juni 2019 in Kraft.
Die Bewachungsverordnung musste im Zuge der Errichtung des Bewacherregisters zum 01.06.2019 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften angepasst werden. Die Bewachungsverordnung wurde bei dieser Gelegenheit insgesamt neu gefasst.