BMI übernimmt die Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe

Seit dem 1. Juli 2020 liegt die Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe bei dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Damit wurde eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in das BMI sollten laut Innenminister Seehofer die Kompetenzen in diesem Bereich gebündelt werden. Es soll an höheren Sicherheitsstandards für das Sicherheitsgewerbe gearbeitet und damit die Qualität und das notwendige Vertrauen in die Branche gesteigert werden.
Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden. Um einen reibungslosen Übergang der Zuständigkeit zu gewährleisten, haben das BAFA und das Statistische Bundesamt für eine Übergangsphase eine enge Zusammenarbeit vereinbart.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen.