Gebührenordnung für das Bewachungsgewerbe

Das Plenum der Handelskammer Bremen hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 den Gebührentarif mit Wirkung zum 1. April 2024 wie folgt beschlossen:
Unterrichtung für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe – 40 Std.
420,- €
Schriftliche und mündliche Prüfung
150,-€
Mündliche Wiederholungsprüfung
72,-€
Gebühr für die Ausfertigung sonstiger Zweitschriften
40,-€
Bei Rücktritt eines Bewerbers nach Zulassung zum Unterrichtungsverfahren oder zur Sachkundeprüfung (erfolgter Einladung) werden 50% der jeweiligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch bei Krankheit. 
4 Wochen vor dem jeweiligen Termin wird der Gebührenbescheid versandt, der innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Bewerber, deren Gebührenbescheid beglichen wurde, erhalten eine Einladung zum jeweiligen Termin. Alle anderen Plätze werden storniert, bzw. wieder freigegeben.