Ölpreisdeckel für russisches Öl

Die EU hat am 3. Dezember beschlossen, die Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (KN-Code 2709 00), die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf 60 US-Dollar je Barrel festzusetzen.
Die Obergrenze ist ab dem 5. Dezember 2022 anwendbar. Durch die Preisobergrenze werden starke Preissteigerungen für russisches Öl aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen begrenzt; außerdem werden die russischen Einnahmen aus Erdöl drastisch verringert. Sie dient außerdem dazu, die globalen Energiepreise zu stabilisieren und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die Energieversorgung von Drittländern abzumildern.
Mit dem 8. Sanktionspaket vom 6. Oktober 2022 war beschlossen worden, dass die Beförderung von russischem Rohöl (ab dem 5. Dezember 2022) und von Erdölerzeugnissen (ab dem 5. Februar 2023) auf dem Seeweg in Drittländer verboten wird. Gleichzeitig wurde eine Ausnahme von den Verboten eingeführt, wenn der Erwerbspreis die (damals noch festzusetzende) Preisobergrenze nicht übersteigt.
Mit dem Beschluss vom 3. Dezember 2022 wurde die Höhe des Preises festgesetzt, ab dem die Ausnahme anwendbar ist, und wurde ein Übergangszeitraum von 45 Tagen für Schiffe eingeführt, die Rohöl mit Ursprung in Russland befördern, das vor dem 5. Dezember 2022 gekauft und auf das Schiff verladen wurde und vor dem 19. Januar 2023 im Endbestimmungshafen entladen wird.
Die Funktionsweise des Preisobergrenzenmechanismus wird alle zwei Monate überprüft, um auf die Marktentwicklungen zu reagieren. Die Preisobergrenze muss mindestens 5 % unter dem durchschnittlichen Marktpreis für russisches Öl und russische Erdölerzeugnisse liegen.
Mehr erfahren Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 03.12.2022.
    

Stand: 08.12.2022