Russland

Das 20. Paket restriktiver Maßnahmen zielt darauf ab, den russischen Energie-, Finanzdienstleistungs- Dienstleistungs- und Energiesektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen.

Das 19. Paket restriktiver Maßnahmen zielt darauf ab, den russischen Energie-, Finanzdienstleistungs- Dienstleistungs- und Energiesektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen.

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus (18. Sanktionspaket) neue Genehmigungscodierungen für die Ausfuhranmeldung.

Das 18. Paket restriktiver Maßnahmen zielt darauf ab, den russischen Energie-, Banken- und Militärsektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen.

Es ist systematisch auf wichtige Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet, etwa auf die Bereiche Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen.

Es soll die Umgehung der EU-Sanktionen bekämpfen, indem Putins Schattenflotte ins Visier genommen wird, und den russischen militärisch-industriellen Komplex schwächen.

Mit dem Paket sendet die EU ein deutliches und starkes Signal der Geschlossenheit und der anhaltenden Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung.

Europaflagge © www.pixabay.com

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit der EU-Verordnung 2024/1485 als Reaktion auf die zunehmend repressive Politik der russischen Behörden eine neue zusätzliche Sanktionsregelung eingeführt.

Die Zollbehörden von Estland, Lettland, Litauen, Finnland und Polen unterzeichneten eine gemeinsame Vereinbarung, mit der durch die einheitliche Umsetzung regionaler Sanktionen Umgehungslieferungen nach Russland und Belarus verhindert werden sollen.

Europaflagge © www.pixabay.com

Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.

Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden.

Seit März 2014 wurden von der EU schrittweise Sanktionen gegen Russland verhängt. Zuerst aufgrund der rechtswidrigen Annexion der Krim, später aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. In diesem Artikel finden Sie einen kurzen Überblick zu den bisher erlassenen Sanktionen und hilfreiche Links zu dem Thema.

Die Kommission begrüßt die Annahme des 11. Sanktionspakets gegen Russland durch den Rat. Aufbauend auf den Erkenntnissen, die im Laufe des vergangenen Jahres in der Praxis gewonnen wurden, wird mit diesem Paket sichergestellt, dass die EU-Sanktionen gegen Russland besser um- und durchgesetzt werden.

Für die in Anhang XVII der Verordnung (EU) 833/2014 aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland besteht seit dem 30. September 2023 ein Einfuhr-, Kauf- und Beförderungsverbot.

Aufgrund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus erfolgen.

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15. März nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.