Russland

Europaflagge © via www.pixabay.com
EU beschließt 13. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU hat zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine ein 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen.

Grafische Darstellung Wage, eines Buches und Gesetzeshammer. © pixabay
Russlandsanktionen: Auswirkungen auch auf Unternehmen ohne Russlandgeschäft - Leitfaden

Insbesondere das 11. und 12. Sanktionspaket gegen Russland enthalten Regelungen, die auch Unternehmen betreffen, die kein Russland-Geschäft (mehr) betreiben. Gemeint sind hier die sogenannte Hinweispflicht für Jedermann und die No-Russia-Klausel.

EU beschließt 12. Sanktionspaket gegen Russland

Dieses Paket umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden.

Hinweispflicht zu möglichen Verstößen gegen die Russlandsanktionen im Rahmen des 11. Sanktionspaketes

Die im 11. EU-Sanktionspaket unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verankerte allgemeine Hinweispflicht für Jedermann wurde nun in den FAQs der Russland-Sanktionen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konkretisiert.

Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte im Rahmen des 11. Sanktionspaketes (EU) 833/2014 gegen Russland

Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 Artikel 3g unterliegen die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland ab dem 30. September 2023 einem Einfuhr-, Kauf- und Beförderungsverbot.

Ölpreisdeckel für russisches Öl

Die EU hat am 3. Dezember beschlossen, die Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (KN-Code 2709 00), die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf 60 US-Dollar je Barrel festzusetzen.

Russische Gegensanktionen beschlossen

Die russische Regierung hat als Reaktion auf die EU-Sanktionen Gegensanktionen beschlossen. Carnet-Waren sind vom Ausfuhrverbot ausgenommen.

Keine Carnets ATA für Russland und Belarus

Aufgrund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus erfolgen.

Meistbegünstigungsstatus Russlands beendet

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15. März nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.

Russlandgeschäft absichern

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