Russland

Hinweispflicht zu möglichen Verstößen gegen die Russlandsanktionen im Rahmen des 11. Sanktionspaketes

Die im 11. EU-Sanktionspaket unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verankerte allgemeine Hinweispflicht für Jedermann wurde nun in den FAQs der Russland-Sanktionen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konkretisiert.

Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte im Rahmen des 11. Sanktionspaketes (EU) 833/2014 gegen Russland

Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 Artikel 3g unterliegen die in Anhang XVII aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Russland ab dem 30. September 2023 einem Einfuhr-, Kauf- und Beförderungsverbot.

Ölpreisdeckel für russisches Öl

Die EU hat am 3. Dezember beschlossen, die Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (KN-Code 2709 00), die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf 60 US-Dollar je Barrel festzusetzen.

Russische Gegensanktionen beschlossen

Die russische Regierung hat als Reaktion auf die EU-Sanktionen Gegensanktionen beschlossen. Carnet-Waren sind vom Ausfuhrverbot ausgenommen.

Keine Carnets ATA für Russland und Belarus

Aufgrund der EU-Finanzsanktionen können bei Carnet-Ausfällen keine Bürgschaftszahlungen nach Russland und Belarus erfolgen.

Meistbegünstigungsstatus Russlands beendet

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und anderen Partnern Russland seit dem 15. März nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.

Russlandgeschäft absichern

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