Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der EU

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2022 im EU-Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Demnach kann die Kumulierung zwischen der EU und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU ab dem 1. Februar 2022 angewendet werden.
Details hierzu finden Sie im entsprechenden Amtsblatteintrag.
Stand: 27.01.2022