Präferenzieller Warenverkehr mit den Pazifikstaaten
Ab dem 1. September 2026 wird für Ausfuhren von EU-Ursprungswaren in die Pazifik-Staaten das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt.
Die im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und den West-Pazifik-Staaten Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und den Salomonen (WPS) vereinbarten Zollpräferenzen können ab dem 1. September nur noch durch einen, gemäß EU-Recht, registrierten Ausführer (REX) in Anspruch genommen werden. Damit werden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 durch die West-Pazifik-Staaten ab 1. September 2026 nicht mehr akzeptiert.
Die Zulassung als registrierter Ausführer kann über das Zoll-Portal digital beantragt werden: Zum Zoll-Portal (Anmeldung notwendig)
Der bei Präferenzware auf der Rechnung anzugebende Wortlaut ist:
Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. … (1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte … (2) Ursprungswaren sind.
