Außenwirtschaftsfinanzierung – Vergünstigte Konditionen für Investitionsgarantien

Im Rahmen der Diversifizierungsstrategie schafft die Bundesregierung neue Anreize, um die Unternehmen wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Absatz- und Beschaffungsmärkte zu unterstützen. Am 16. Oktober stellte die Bundesregierung die vergünstigten Konditionen für Investitionsgarantien vor. Diese gelten für neue Investitionen in 34 Ländern in Afrika, Europa, Südostasien, Südamerika und Zentralasien wie z.B. Brasilien, Indien, Indonesien, Usbekistan oder den Westbalkanländern. Die Anreize der Diversifizierungsstrategie greifen mit den Anreizen der Klimastrategie ineinander.
Die Vergünstigungen gelten für eine geografisch ausgewogene Anzahl von Investitionszielen, die gute Voraussetzungen für deutsche Unternehmen bieten, aber bisher weniger im Fokus der Wirtschaft standen und im Portfolio der Investitionsgarantien eine untergeordnete Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund wurden Länder ausgewählt, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und außenpolitischer Kriterien als Partner der deutschen Außenwirtschaft, als Transformationspartner, als außenpolitischer Partner in einer regelbasierten globalen Ordnung oder als aufstrebender Wirtschaftspartner besonders hervortraten.
Afrika: Algerien, Kenia, Südafrika, sowie Länder der CwA-Initiative [1] (Ägypten, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo, Tunesien).
Europa: Türkei, Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien).
Kaukasus/Zentralasien: Georgien, Kasachstan, Usbekistan.
Süd/Südost-Asien: Indien, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam.
Südamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru.
Folgende Anreize gelten bei Projekten in den ausgewählten Ländern:
  • Erlass der Antragsgebühr
  • Reduzierter Selbstbehalt im Schadensfall (2,5 Prozent statt 5 Prozent)
  • Um 10 Prozent ermäßigtes jährliches Garantieentgelt (Länder der OECD-Länderrisikokategorie 1-5)
Weitere Informationen zu den Zielländern, zur Antragsstellung für die Investitionsgarantien, Praxisbeispiele und Ansprechpartner finden Sie hier

Stand: 23.10.2023