ATLAS: Verlängerung der Frist zur Umstellung auf AES 3.0 bzw. 9.1 bis 30. November

Am 1. Dezember 2023 endet die verbindliche Einführungsfrist für die Inbetriebnahme der gemäß dem UZK-Arbeitsprogramm vorgesehenen elektronischen Systeme AES und NCTS-Phase 5. Der Termin ist im Zollkodex der Union verankert und zeitlich nicht verschiebbar. Damit diese Frist optimal ausgenutzt werden kann und Wirtschaftsbeteiligte bei ihren begonnenen Arbeiten zur Anbindung an diese Systeme unterstützt werden, werden die mit ATLAS-Info 0440/23 vom 31. März 2023 zuletzt bekannt gegebenen Fristen verlängert.
Demzufolge können Nachzertifizierungen von Teilnehmersoftware für die elektronische Datenverarbeitung und den elektronischen Datenaustausch noch bis zum 29. Oktober 2023 durchgeführt werden. Die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 – Verfahrensbereich Versand endet nunmehr am 30. November 2023. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 fachlich nicht mehr gewährleistet. Softwarehersteller und Teilnehmer sind aufgerufen, die genannten neuen Termine einzuhalten. Sollten dennoch Umstände eintreten, die eine fristgerechte Teilnehmerumstellung verhindern und eine technische Laufzeitverlängerung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 erforderlich machen, wird um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsbereich Zertifizierung und Teilnehmermanagement der Generalzolldirektion (zertifizierung.gzd@zoll.bund.de) gebeten.

Stand: 02.10.2023