Zur Abschlussprüfung wird laut § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet...
Der Antrag auf Eintragung ist Teil des Vordruckes unseres Berufsausbildungsvertrages und muss gemäß § 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der IHK zusammen mit dem Vertrag vorgelegt werden.
Die Berufsausbildung in Teilzeit bietet gerade alleinerziehenden jungen Müttern oder Vätern die Möglichkeit, eine bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Kinderbetreuung zu beginnen.
Die Ausbildenden zahlen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so bemessen, dass sie angemessen ist und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Das Azubi-Infocenter hält für dich zukünftig digital zahlreiche wichtige Informationen (Prüfungsergebnisse online) rund um deine Ausbildung sowie deine AzubiCard bereit.