Antrag auf Eintragung

Der Antrag auf Eintragung ist Teil des Vordruckes unseres Berufsausbildungsvertrages und muss gemäß § 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG) der IHK zusammen mit dem Vertrag vorgelegt werden. Im Anschluss an die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK Gießen-Friedberg erhalten die Vertragspartner beide Vertragsausfertigungen zurück. Der Antrag selbst verbleibt in den Unterlagen der IHK.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Ausbildungsunterlagen oder bei unseren Ausbildungsberatern, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 17.04.2024