Ausbildungsordnung

Gemäß Berufsbildungsgesetz werden die anerkannten Ausbildungsberufe in bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen geregelt. Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Den jeweiligen Ausbildungsordnungen können folgende Informationen entnommen werden:
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsberufsbild (bietet einen Überblick über die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind)
  • Ausbildungsrahmenplan (dient als Grundlage zur Erstellung der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildung)
  • Prüfungsanforderungen (bieten einen Überblick über die Prüfungsgebiete, die Art der Prüfung und die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile)
Auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans hat der Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan bzw. einen individuellen Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung) zu erstellen, der die betrieblichen Anforderungen (z. B. spezielle Zusatzqualifikationen oder außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen) und die individuellen Anforderungen des Auszubildenden (z. B. individuelle Verkürzungen der Ausbildungszeit) berücksichtigt. Die sachliche und zeitliche Gliederung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.
Die Ausbildungsrahmenpläne sind nicht zu verwechseln mit den Rahmenlehrplänen der Ausbildungsberufe. Die Rahmenlehrpläne dienen als Grundlage für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule und werden durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen.
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Kontakt finden.

Stand: 13.01.2023