Anmeldung zur Berufsschule


Da Auszubildende in Hessen berufsschulpflichtig sind, müssen diese vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Berufsschule angemeldet werden. Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt durch den ausbildenden Betrieb. Die Berufsschule bestätigt die Anmeldung und informiert den Ausbildenden über alle relevanten Sachverhalte zum Berufsschulbesuch, z. B. Organisation des Berufsschulunterrichts und Schulbeginn für die Auszubildenden. Die zuständige Berufsschule für den jeweiligen Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb kann beim zuständigen staatlichen Schulamt oder der IHK Gießen-Friedberg erfragt werden.
 Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Kontakt finden.

Stand: 17.04.2024