Ausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden. Alle wesentlichen Inhalte dieses Vertrages sind – so schreibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor - schriftlich niederzulegen. Im Anschluss an die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK erhalten die Vertragspartner je eine Ausfertigung. Alle Änderungen müssen der IHK Gießen-Friedberg unverzüglich mitgeteilt werden.
Wir als IHK haben gemäß § 32 BBiG darüber zu wachen, dass die Eignungsanforderungen von Ausbildungsbetrieb, Ausbilder und Ausbildungsstätte erfüllt werden.

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Dieser Vertrag ist vom Ausbildenden und dem Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, unterschreibt sein gesetzlicher Vertreter (Mutter, Vater oder Vormund) ebenfalls. Vertragsbestandteile müssen gemäß § 11 Abs. 1 BBiG in der Fassung vom 1. April 2005 mindestens sein:
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Dauer der Probezeit
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Kündigungsvoraussetzungen
Zu Beginn der Ausbildung hat der Auszubildende dem ausbildenden Betrieb mitzubringen:
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Schreiben des Rentenversicherungsträgers, mit Angabe der Versicherungsnummer
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung bei jugendlichen Auszubildenden
  • Gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für ausländische Auszubildende
Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.

Stand: 13.01.2023