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Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird sie zum 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit erlangen. Erste wichtige neue Regelungen gelten bereits ab diesem Zeitpunkt. Weitere Bestimmungen treten mit individuellen Fristen schrittweise in Kraft.

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Wir präsentieren Ihnen die neue Ausgabe im Magazinformat. Unser Titelthema: Berufliche Aus- und Weiterbildung. Karrierewege mit Perspektive.

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Zwei Auszubildende gesucht! Die IHK stellt ein zum 01.09.2027: Wir suchen zwei Auszubildende für die Ausbildung Kaufleute für Büromanagement.

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Der Oberfränkische Wirtschaftsatlas bietet umfassende Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen in Oberfranken und den Teilregionen. Der digitale Wirtschaftsatlas ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK für Oberfranken Bayreuth, der IHK zu Coburg sowie der Handwerkskammer für Oberfranken und verfügt über interaktive Karten, Grafiken und Tabellen.

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Für Kaufverträge mit Verbrauchern, die nach dem 31.07.2026 geschlossen werden, ergeben sich für Händler neue Informationspflichten sowie bei Nachbesserung eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 3 Jahre. Für bestimmte Produktkategorien gilt auch für ältere Kaufverträge ein neues „Recht auf Reparatur“ außerhalb des Gewährleistungsrechts, welches primär die Hersteller trifft.

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Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Neue gesetzliche Anforderungen, die Transformation von Unternehmen sowie der zunehmende Fachkräftebedarf stellen Arbeitgeber vor vielfältige Herausforderungen. Gemeinsam mit renommierten Expertinnen und Experten möchten wir am 29. September aktuelle Entwicklungen und Reformen beleuchten, praxisnahe Lösungsansätze aufzeigen und Raum für den fachlichen Austausch bieten.

Das Bundesfinanzministerium plant, ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 100.000 €. Die bisher mögliche Nutzung einer offenen Ladenkasse soll für diese Unternehmen entfallen. Zudem soll die bisherige papiergebundene Belegausgabepflicht (Bonpflicht) durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Ihre Mitarbeit zählt! Um uns bestmöglich im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einbringen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung! Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 30.09.2026 über die Teilnahme am IHK-Gesetzes-TÜV mit!

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