Gesetzes-TÜV zur geplanten Registrierkassenpflicht und Belegbereitstellungspflicht - diskutieren Sie mit!
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 7. August 2026 einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des sogenannten Kassengesetzes vorgelegt. Vorgesehen ist, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028 elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen müssen (Registrierkassenpflicht). Die bisher mögliche Nutzung einer offenen Ladenkasse soll für diese Unternehmen entfallen.
Zudem soll die bisherige papiergebundene Belegausgabepflicht (Bonpflicht) durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Belege müssen dann beispielsweise per QR-Code oder NFC-Technologie bereitgestellt werden. Der zivilrechtliche Anspruch des Kunden auf einen Papierbeleg bleibt jedoch nach wie vor bestehen.
Unsere Einschätzung
Alle betroffenen Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten und sich rechtzeitig mit den Themen „Registrierkasse“ und „digitaler Belegbereitstellung“ befassen, um bestehende Kassensysteme und Software gegebenenfalls aufzurüsten oder umstellen zu können. Die IHK-Organisation hat sich bereits in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem BMF geäußert und das Gesamtinteresse der Wirtschaft vertreten. Auch wir haben uns hierbei unter Mithilfe unseres Steuerausschusses eingebracht und die oberfränkische Perspektive geschildert.
Wie geht es weiter?
Es ist offen, ob und in welchem Umfang das BMF die Forderungen der IHK-Organisation aufgreifen wird. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2026 durchgeführt werden soll. Wir gehen derzeit davon aus, dass es nochmals die Möglichkeit für die IHK-Organisation geben wird, eine Stellungnahme abzugeben. Hierbei möchten wir unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit geben, ihre ganz persönlichen Erfahrungen und Sichtweisen mit einzubringen.
Wir sammeln und werten die eingegangenen Antworten aus und positionieren uns nach dem Gesamtinteresse der Oberfränkischen Wirtschaft. Damit bringen wir uns im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sowie im weiteren Verwaltungsverfahren nochmals mit ein.
Um gemeinsam mit Ihnen etwas zu bewirken! Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Diskutieren Sie mit! - Wie stehen Sie zur Registrierkassen- und Belegbereitstellungspflicht?
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung bis zum 30.09.2026 über die Beantwortung nachfolgender Fragen unter folgendem LINK mit.
