In Berlin gibt es über 3.200 aktive Prüferinnen und Prüfer, die jedes Jahr aufs Neue Großartiges leisten: Sie nehmen über 24.000 Aus- und Weiterbildungsprüfungen und knapp 6.000 Sach- und Fachkundeprüfungen ab. Sie engagieren sich mit Herzblut. Kein Wunder, dass bei einem Prüfer-Treffen im Herbst 2022 noch viel mehr herumgekommen ist als ein motivierender, reger Austausch:
Dagobert Weiß, Musiker, Komponist, Unternehmer und Prüfer der IHK Berlin, hat einen Song geschrieben: den IHK-Prüfersong. So schön, dass wir mit
Auszubildenden des RBB ein Musikvideo daraus gemacht haben.
Neu: Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg für unsere Prüferinnen und Prüfer
Mit der gemeinsamen Ehrenamtskarte würdigen die Länder Berlin und Brandenburg ihre besonders engagierten Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet verschiedene Vergünstigungen bei ausgewiesenen Partnern, zum Beispiel bei Museen, Freizeiteinrichtungen oder Geschäften.
Jetzt beantragen!
30.000 Aus-, Weiterbildungs-, Sach- und Fachkundeprüfungen im Jahr zu stellen – das ist nur mit kompetenten und qualifizierten Fachleuten aus den Berliner Unternehmen möglich. Daher sucht die IHK in der Praxis erprobte Fachkräfte, die Freude daran haben, ihr Fachwissen in den Dienst der beruflichen Bildung zu stellen und eine adressatengerechte Prüfung zu gestalten. Die Prüfertätigkeit bietet Ihnen die Chance, Ihr Fachwissen stets frisch zu halten, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und sie erfordert meist weniger Zeit als angenommen. Die IHK unterstützt Sie dabei auf vielfältige Weise.
Zu den Grundvoraussetzungen, um Prüfer/-in bei der Industrie- und Handelskammer zu werden, gehören:
Fachliche Eignung (mindestens eine Ausbildung bzw. Weiterbildung in dem zu prüfenden Beruf)
mehrjährige Praxiserfahrung als Fachkraft
aktive Tätigkeit als Fachkraft im Unternehmen bzw. als Unternehmerin / Unternehmer
Urteilsvermögen
Pädagogisches Gespür
Verantwortungsbewusstsein
Als Prüfer/-in sind Sie Mitglied in einem Prüfungsausschuss. Der
Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Zu den Aufgaben einer Prüferin/eines Prüfers zählen:
Prüfungsaufgaben erstellen
Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
Prüfungsgespräche führen
Prüfungszulassungen im Einzelfall
Motivation
Als ehrenamtlicher Prüfer oder ehrenamtliche Prüferin ermöglichen Sie:
wirtschafts- und betriebsnahe Prüfungen
stärken Sie die regionale Wirtschaft
unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem Sie den eigenen Nachwuchs prüfen
übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung
profitieren Sie vom Prüfer-Netzwerk
sammeln Sie Erfahrungen, die für die Weiterbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind
Wenn eines unserer nachfolgenden Prüfergesuche Sie anspricht, bewerben Sie sich – per
Interessenbekundung hier auf der Website, gern auch per Mail - unter
pruefer@berlin.ihk.de oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.
Der Bewerbung fügen Sie bitte bei:
Lebenslauf
Kopien Ihrer Zeugnisse, Qualifikationen
Wenn Sie "Ihren" Prüfungsbereich unter den nachfolgenden Gesuchen nicht finden, freuen wir uns auch über Ihre Initiativbewerbung.
Prüfergesuche im Bereich Ausbildung
Dringend gesucht: Prüfer/-innen für die Personaldienstleistungskaufleute
Wir suchen insbesondere Fachleute aus dem Personaldienstleistungsbereich mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung, die aktiv im Berufsleben stehen.
Alle aktuellen Prüfergesuche in der Ausbildung haben wir für Sie in der folgenden Ausklappliste zusammengestellt. Vielleicht ist das passende Gesuch für Sie dabei. Einfach ausklappen und nachschauen!
Dringend gesucht: Expert/-innen aus der IT-Branche für den Abschluss Operative Professionals gesucht
Wir suchen berufserfahrene Expertinnen und Experten aus der IT-Branche mit entsprechendem Abschluss und Aufstiegsfortbildung (IT-Projektleiter/OP Professional).
Alle aktuellen Prüfergesuche in der Weiterbildung haben wir für Sie in der folgenden Ausklappliste zusammengestellt. Vielleicht ist das passende Gesuch für Sie dabei. Einfach ausklappen und nachschauen!
Dringend gesucht: Prüfer/-innen für die zertifizierten Verwalter
Wir suchen insbesondere Fachleute mit fundierter Sach- und Handlungskompetenz, die auf entsprechender beruflicher Bildung (abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau/zum Immobilienkaufmann bzw. zur Kauffrau/zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, anerkannter Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin, Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, Befähigung zum Richteramt) sowie mindestens zwei Jahren aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit oder vergleichbarer Qualifikationen, beruht.
Alle aktuellen Prüfergesuche aus dem Berufszugang haben wir für Sie in der folgenden Ausklappliste gebündelt. Vielleicht ist das passende Gesuch für Sie dabei. Einfach ausklappen und nachschauen!
Für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche/-r Prüfer/in erhalten Sie von der IHK eine Aufwandsentschädigung. Die IHK Berlin gewährt den in den Prüfungsausschüssen ehrenamtlich tätigen Personen gemäß § 40 Abs. 6 Satz 2 Berufsbildungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrkosten bzw. Wegegeld und Aufwand nach den Bestimmungen ihrer Entschädigungsrichtlinien. Prüfungsaufsichten erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Fahrtkosten entsprechend der Bestimmungen in den Entschädigungsrichtlinien.
Hinweis:
Die Steuerfreiheit der Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfer richtet sich nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei, sog. Übungsleiterfreibetrag. Entschädigung für Zeitversäumnis für ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich nach § 3 Nr. 26 a EStG. Bei dieser sogenannten „Ehrenamtspauschale“ sind 840 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.
Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung.