IHK Berlin
Das ist zu beachten!
Nach der erfolgten Ratifizierung des Brexit-Deals (Annahme des Austrittsabkommens durch das Britische Oberhaus am 22. Januar 2020) scheidet das Vereinigte Königreich (nachfolgend UK) zum 31. Januar 2020 formal aus der EU aus. Die Übergangsphase bis Ende 2020 schließt daran nahtlos an, so dass trotz des formalen Austritts UK in dieser Übergangsphase noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion verbleibt und in dieser Zeit noch sämtliche EU-Regeln Anwendung finden. Laut Austrittsabkommen hat UK bis Ende 2020 Zeit, mit der EU ein Freihandelsabkommen zu verhandeln. Kurz vor dem Ende der Übergangsphase haben sich die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs (VK) am 24. Dezember 2020 auf ein umfassendes Handelsabkommen geeinigt. Das Abkommen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten nachdem es am 30. Dezember 2020 vom Europäischen Parlament endgültig ratifiziert wurde.
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