SCIP-Datenbank der ECHA und SCIP-Meldepflicht
Die IHK-Organisation hatte betroffenen Unternehmen aus Sorge vor bürokratischer Überlastung zunächst noch von Eintragungen in die Datenbank abgeraten, mit Verweis auf den Wortlaut des Chemikaliengesetzes und die noch fehlende konkretisierende Verordnung. Inzwischen neigen die Bundesministerien zu der Ansicht, dass es einer solchen Verordnung nicht bedürfe und dass Einträge in die Datenbank die einzig sinnvolle Lösung wären. Insofern empfiehlt nun auch die Bergische IHK, Datenbank-Einträge vorzunehmen, primär aufgrund der zunehmenden Bitten der gewerblichen Kunden von betroffenen Unternehmen.