Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen

Da die Verwendung von ⁠PFAS⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:
  • Sind die bei uns vorhandenen und/oder verwendeten Schäume von den Regelungen betroffen? Wie erkennen wir das?
  • Was ist zu tun und wieviel Zeit haben wir dafür?
  • Was muss analysiert werden?
  • Wie muss die Anlage gereinigt werden?
  • Wie werden die nicht mehr benötigten Schäume entsorgt?
Der Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
Der Leitfaden vom Dezember 2024 ist hier auf der UBA-Homepage als pdf-Datei zu finden.
Die Verwendung von PFOS ist bereits verboten, die Ausnahmen zur Verwendung von Feuerlöschschäumen, die PFOA und langkettige PFCA enthalten, laufen zum 4. Juli 2025 aus (s. Kapitel 2.2). Eine Beschränkung von PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen gilt ab dem 10. April 2026 (s. Kapitel 2.2.5). Ein Verbot der restlichen PFAS-haltigen Feuerlöschschäume ist in Vorbereitung (s. Kapitel 2.3.2).
(Quelle: Umweltbundesamt)