Innovation und Umwelt
REACH-Kandidatenliste um zwei weitere Stoffe erweitert
Am 4. Februar 2026 hat sich die Anzahl der „SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste“ erneut um zwei auf nunmehr 253 erhöht: Neu aufgenommen wurde unter anderem Hexan.
Februar 2026
Jede Aufnahme löst ohne Übergangsfrist unaufgeforderte Mitteilungspflichten längs der Lieferkette von Erzeugnissen aus, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im Erzeugnis enthalten ist. Diese Pflicht gilt laut Artikel 33 der REACH-Verordnung so „nur“ für Erzeugnisse, also nicht für Stoffe und Gemische, für die jedoch gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter anzupassen sind.
Neu aufgenommen wurden:
- n-Hexan (CAS-Nr.: 110-54-3, EC-Nr.: 203-777-6, Grund der Aufnahme: spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme)
- 4,4′-(Hexafluorisopropyliden)diphenol und seine Salze (weder CAS-Nr. noch EC-Nummer, Grund der Aufnahme: reproduktionstoxisch)
Einsatzgebiete: Formulierungen, Polymerisationsprozesse, Beschichtungen, Reinigungsmittel
Einsatzgebiete: Prozesssteuerungsmittel und Vernetzer
November 2025
Zuvor war im November 2025 die Kandidatenliste um Decabromdiphenylethan (DBDPE) erweitert worden (EG-Nummer: 284-366-9, CAS-Nummer: 84852-53-9, Grund der Aufnahme: vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ))
Einsatzgebiet: Flammschutzmittel
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 253 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
