Die REACH-Verordnung - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.
Weitere Informationen über die Registrierung, die Fristen und die Ausnahmen erhalten Sie auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk und auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Weitere Informationen über die Registrierung, die Fristen und die Ausnahmen erhalten Sie auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk und auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.