Nr. 3936994

Gewerberecht

Das Ladenschlussgesetz in Baden-Württemberg.

Gewerberechtliche Erlaubnis

Finanzdienstleister

Reminder

Fristende 31. Dezember 2025! Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in BW bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.

Anträge mit Checklisten

Wer gewerblich Finanzanlagen vermitteln oder dazu beraten möchte, benötigt einer Erlaubnis. Den Antrag auf die Erlaubnis nach § 34f GewO stellen Sie in Baden-Württemberg bei der zuständigen IHK.

Anträge mit Checklisten

Honorar-Finanzanlagenberater aus der Region Stuttgart finden die Antragsformulare für die Erlaubnis nach § 34h GewO hier.

Hier finden Sie Informationen zur Gesetzeslage, zur Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (VSH), zu den Protokollpflichten für Anlageberater und zu den seit 2013 geänderten Produktkategorien.

Ihr Einstieg in den § 34 f GewO
Euro-Münzen und Stift auf Diagramm © Fotolia, svort

Die Sachkundeprüfung dient als Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur gewerbsmäßigen Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO.

Immobiliardarlehensvermittler

Immobilienwirtschaft
modernes Bürogebäude © getty images/magicbeam4u

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Informationen für Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliarverbraucherdarlehen benötigen eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Antragsteller finden hier Informationen sowie Formulare und Checklisten zur Erlaubniserteilung und Eintragung in das Vermittlerregister.

Ihr Einstieg in den § 34 i GewO
Modellhaus steht hinter einer Lupe auf Bauzeichnungen © Eisenhans - Fotolia

Die Prüfung zur Sachkunde von Immobiliardarlehensvermittlern findet mehrmals jährlich statt. Anmeldungen sind immer bis zu vier Wochen vorher möglich. Wichtige Informationen zur Prüfung und die Anmeldeformulare finden Sie hier.

Grundstuecks- und Wohnungswesen, Immobilien

Rund um die Weiterbildungspflicht
Laptop mit vielen ildern von Webinarteilnehmern auf dem Bildschirm © getty images/Andrey Popov

Informationen zur Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.

Reminder

Fristende 31. Dezember 2025: Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.

Zugang zum Beruf

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Bauträger/Baubetreuer selbständig machen möchte, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Alle Informationen im Überblick.

Zugang zum Beruf

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Darlehensvermittler selbstständig machen möchte, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.

Zugang zum Beruf

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Immobilienmakler selbständig machen möchte, benötigt eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wir haben Informationen hierzu für Sie.

Zugang zum Beruf

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Wohnimmobilienverwalter selbstständig machen möchte, benötigt seit 1. August 2018 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).

Entscheidungshilfe
modernes Geschäftsgebäude von außen © getty images/alice-photo

Erfahren Sie Details zu Mietpreisen, Standortfaktoren und neuesten Entwicklungen auf dem Büromietmarkt der Region Stuttgart.

Unternehmensgründung

Datenbanken bieten die Möglichkeit zur Flächen- und Objektrecherche.

Versicherungsvermittler

Ende Juli 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin für Versicherungsvermittler und -berater vorgesehenen Änderungen traten am 23. Februar 2018 in Kraft.

Versicherungsvermittler, -berater und Produktakzessorische Vermittler

Die Formulare mit den jeweiligen Checklisten, um bei der IHK eine Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich registrieren zu lassen, finden Sie in unserem Artikel.

Zugang zum Beruf

Detaillierte Informationen zu einzelnen Vorschriften finden Sie in unseren Merkblättern.

Ihr Einstieg in den § 34 d GewO
zwei junge Männer im Gespräch vor einem Laptop © getty images

Versicherungsvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier.

Berufspflichten und Informationspflichten für Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler/-innen müssen sowohl im Impressum als auch gegenüber Kunden und Kundinnen beim ersten Geschäftskontakt Informationspflichten erfüllen. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Rechtliche Erstberatung
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