Prüfungsbericht für Finanzanlagenvermittler
Fristende 31. Dezember 2025! Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f, h der Gewerbeordnung (GewO) müssen in BW bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen.