Ihr Einstieg in den § 34 i GewO

Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Um gewerbsmäßig Immobiliardarlehen nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO) vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung „Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“.
Wenn Sie Fragen zur dann nachfolgend ggf. erforderlichen Erlaubnis und/oder Registrierung haben, damit Sie die Tätigkeit ausüben können, finden Sie weitere Informationen, die Möglichkeit zur Online-Beantragung und Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen hier auf unserer Webseite
Die nächsten Termine finden Sie auf unserer Seite zur Online-Anmeldung für die Sachkundeprüfung nach § 34 i GewO. Wie die Prüfung abläuft und was Sie beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Zur Vorbereitung empfehlen wir grundsätzlich einen Kurs zu besuchen, wobei wir von den verschiedenen Anbietern unabhängig sind und auch keine Empfehlung aussprechen dürfen. Allerdings ist es Ihnen freigstellt, sich ggf. auch auf eigene Faust mit Literatur vorzubereiten – hier dürfen wir jedoch ebenfalls keine Empfehlung geben. Im Buchhandel sind verschiedene Bücher verfügbar. Ergänzend bietet die IHK-Organisation Material zur Prüfung an, zum Beispiel den Rahmenstoffplan, die Musterfälle oder den Bewertungsbogen der mündlichen Prüfung.
Die Anmeldefrist endet vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und das Datum des Eingangs entscheidet, wenn mehr Anmeldungen eingehen als Plätze verfügbar sind.
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten und findet überwiegend nach dem Multiple-Choice-Prinzip statt. Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Beratungsgesprächs statt. Dabei werden Sie von drei Prüferinnen und Prüfern geprüft. Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan entnommen werden, der unter „Weitere Informationen” verfügbar ist.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden. Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungsberater) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Versicherungsfachmann/-frau (IHK) oder vor dem 1. Januar 2009 die Prüfung des BWV abgelegt oder
  • Sie haben die Sachkundeprüfung zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) abgelegt.
Die Gebühr für die Sachkundeprüfung (schriftlich und praktische Prüfungsteile) beträgt 330 Euro. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, jedoch die praktische Prüfung wiederholen müssen (2 Jahre lang möglich) fallen dafür 50 Prozent der Gebühren an. Die Gebühr für die ausschließliche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung beträgt 185 Euro.
Wenn Sie bei der Prüfung nicht teilnehmen können, bitten wir um möglichst frühzeitige Abmeldung – das ist auch in Ihrem Interesse, da wir dann eine Reduzierung der Gebühren für Sie prüfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen ab der verbindlichen Anmeldung eine kostenfreie Absage nicht mehr möglich ist. Es fällt zumindest eine Rücktrittsgebühr von 65 Euro entsprechend dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB)an. Diese fällt auch bei Krankheit an. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder kurzfristiger Absage (weniger als 14 Tage vor dem Termin) fällt die volle Prüfungsgebühr an.