IHK Region Stuttgart

CLP-Verordnung

Mit der europäische GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt ⁠CLP⁠-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), die 2009 in Kraft getreten ist, wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt.
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory") ist eine Datenbank, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unterhalten wird. Die Einrichtung eines solchen Verzeichnisses ist in Art. 112 ff der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) vorgesehen. Es enthält alle wesentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen von nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gemeldeten oder nach der REACH-Verordnung registrierten Stoffen. Welche Informationen zu veröffentlichen sind, ist in Artikel 42 der CLP-Verordnung und in Artikel 119 (1) der REACH-Verordnung geregelt. Die Anbieter sind nach Artikel 113 der REACH-Verordnung verpflichtet, die entsprechenden Informationen – sofern sie nicht als Teil der Registrierung übermittelt wurden – der ECHA mitzuteilen.
Mit dem Verzeichnis soll der Zugang zu Informationen über die Gefährlichkeit chemischer Stoffe für Anbieter, die allgemeine Öffentlichkeit und die Behörden der Mitgliedstaaten verbessert und damit das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden. Aus den Angaben im Verzeichnis wird klar, ob ein Stoff oder ein Gemisch gefährlich ist und Gesundheits- oder Umweltschäden hervorrufen kann. Damit können insbesondere auch Kleinunternehmen Stoffe und Gemische leichter einstufen und kennzeichnen.
Insgesamt sind Informationen zu mehr als 100.000 Stoffe in dem Verzeichnis enthalten. Teilweise sind gleiche Stoffe aber noch unterschiedlich durch die Anbieter klassifiziert worden.
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist über die Internetseite der ECHA abzurufen.